Auf praktisch allen Lohnabrechnungen 2026 tauchen AHV-Abzüge auf. Was genau abgezogen wird, wer welchen Anteil trägt und wie Sie die Zahlen prüfen, erkläre ich hier Schritt für Schritt. In diesem Ratgeber zeige ich die relevanten Sätze, nenne die üblichen Quellen, rechne die Abzüge vor und sage Ihnen genau, wie Sie Fehler zurückfordern können. Mit klaren Schritten, Rechenbeispielen und Kontakten zu den zuständigen Stellen in der Schweiz.

Schnellüberblick

- 13. AHV-Rente: Erste Auszahlung im Dezember 2026; geschätzte Mehrkosten für die AHV rund CHF 4–5 Milliarden pro Jahr.
- AHV/IV/EO (kombiniert): Beitragssatz 10,60% (Arbeitgeber/Arbeitnehmer je 5,30%). Gilt auf den AHV-pflichtigen Lohn.
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 2,20% (je 1,10%) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148'200 pro Jahr (Stand 2026).
- BVG (berufliche Vorsorge): Beiträge sind altersabhängig; typische Arbeitnehmerbeiträge liegen je nach Pensionskasse etwa zwischen 7% und 18% der versicherten Lohnbestandteile. Arbeitgeber übernehmen mindestens einen Teil, oft 50% oder mehr.
- Unfallversicherung (UVG), Quellensteuer und weitere Abzüge (z. B. Elternbeiträge, Rückzahlungen) können zusätzlich erscheinen.
- Wichtige Anlaufstellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (https://www.bsv.admin.ch), Portal der Ausgleichskassen AHV/IV (https://www.ahv-iv.ch), Suva für UVG-Fragen (https://www.suva.ch) und die kantonale Ausgleichskasse (Link über https://www.admin.ch).

Voraussetzungen

Bevor Sie die Abzüge prüfen: Sammeln Sie Ihren aktuellen Lohnschein (Monats- oder Jahresabrechnung), den Arbeitsvertrag, Angaben zum Beschäftigungsgrad (z. B. 80% Arbeitspensum) und die letzte Jahreslohnabrechnung. Für Selbständigerwerbende brauchen Sie die Steuererklärung, Jahresrechnung und die Kontaktdaten der zuständigen Ausgleichskasse. Haben Sie Pensen, Naturallohn oder variable Entlöhnung (Provisionen, Boni), halten Sie Dokumente dazu bereit — solche Lohnbestandteile verändern die Basis für AHV/IV/EO und ALV.

Schritt-für-Schritt: Lohnabzüge verstehen und prüfen

Gehen Sie die folgenden Schritte durch — so prüfen Sie systematisch, ob Ihre AHV-Abzüge für 2026 stimmen. Arbeiten Sie Schritt für Schritt und notieren Sie Ergebnisse für jeden Monat.

  1. Lohnschein bereitlegen.

    Halten Sie Monatslohn, Jahresbruttolohn, Angaben zu Stunden/Beschäftigungsgrad und allfällige Zusatzleistungen (Kinderzulagen, Spesenpauschalen) bereit. Auf dem Lohnschein finden Sie Zeilen für AHV/IV/EO, ALV, BVG, Familienzulagen und Unfallversicherung. Vergleichen Sie Monats- mit Jahresangaben — Differenzen deuten auf Rundungs- oder Erfassungsfehler hin.

  2. AHV/IV/EO-Satz kontrollieren.

    Im Beispiel des Artikels wird mit einem kombinierten Satz von 10,60% gearbeitet; prüfen Sie aber zuerst bei Ihrer Ausgleichskasse, ob das auch für Sie gilt, bevor Sie die Berechnung übernehmen. Rechnen Sie: Bruttolohn x 0,053 = Arbeitnehmeranteil. Beispiel: Bei einem Monatslohn von CHF 6'000 beträgt der AHV-Abzug des Arbeitnehmers CHF 318 (CHF 6'000 x 0,053). Auf Jahresbasis: CHF 72'000 x 0,053 = CHF 3'816. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber ebenfalls CHF 318 ausgewiesen hat.

  3. ALV prüfen.

    Hier wird als Rechenannahme ein ALV-Satz von 2,20% bis zu einer Bemessungsgrenze von CHF 148'200 genannt — klären Sie die gültigen Werte jedoch beim kantonalen Amt oder der Lohnbuchhaltung. Verdienen Sie CHF 120'000 jährlich, berechnen Sie ALV auf diesen Betrag: CHF 120'000 x 0,011 = CHF 1'320 pro Jahr Arbeitnehmeranteil (CHF 110 pro Monat). Bei Löhnen über CHF 148'200 fällt die Berechnung auf den ersten CHF 148'200 an; prüfen Sie entsprechende Ausweisungen auf dem Lohnschein.

  4. BVG (Pensionskasse) nachvollziehen.

    BVG-Beiträge stehen separat auf dem Lohnschein. Sie sehen meist zwei Teile: Versicherter Lohn (nach Koordinationsabzug) und Beitragssatz. Der Koordinationsabzug (Koordinationsbetrag) wird von der gesamten Jahreslohnsumme abgezogen, der verbleibende Lohn ist der versicherte Lohn. Beitragssätze steigen mit dem Alter (z. B. Deutlicher ab 45, ab 55). Die Höhe und die Altersstaffel sind in Ihrem Vorsorgevertrag oder auf der Website Ihrer Pensionskasse dokumentiert. Arbeitgeber tragen häufig mindestens die Hälfte; viele Arbeitgeber zahlen mehr.

  5. Unfallversicherung (UVG) und Nichtberufsunfall (NBU) prüfen.

    UVG (berufliche Unfallversicherung) ist für Arbeitnehmer gedeckt. NBU (Nichtberufsunfall) wird oft dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt; der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmeranteil direkt abziehen. Prüfen Sie die Ausweisungen und die Prämienbasis (Bruttolohn). Bei Teilzeitangestellten wird NBU-Anteil entsprechend dem Beschäftigungsgrad berechnet.

  6. Quellensteuer und sonstige Abzüge.

    Quellensteuer trifft ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung oder bei sog. Quellbesteuerung. Die Höhe hängt vom Kanton, Zivilstand und Kinderzahl ab. Prüfen Sie, ob die richtige Steuerklasse angewandt wird. Sonstige Abzüge: Essenszulagen, Darlehensrückzahlungen, Mitgliedsbeiträge — lassen Sie sich Bescheinigungen geben.

  7. Rechenbeispiel komplett.

    Monatliches Beispiel, Bruttolohn CHF 6'000 (Jahreslohn CHF 72'000): AHV (5,30%) = CHF 318.00; ALV (1,10%) = CHF 66.00; NBU ev. CHF 20–40 je nach Unfallklasse; BVG (angenommen 8% auf versicherten Lohn) = rund CHF 480 (Arbeitnehmeranteil variiert). Gesamtabzüge Arbeitnehmer (ohne Quellensteuer, ohne Krankenkassenprämie): etwa CHF 864–904 pro Monat. Stimmen diese Zahlen grob mit Ihrem Lohnschein? Wenn nicht, weiter zu Schritt 8.

  8. Fehler finden und dokumentieren.

    Schreiben Sie jede Differenz mit Betrag und Datum auf und speichern Sie die entsprechenden Lohnabrechnungen als Foto oder PDF — das erleichtert Reklamationen. Prüfen Sie, ob Boni, Ferien- oder 13. Monatslohn separat erfasst wurden — manchmal werden Bonussummen falsch in einen Monat gebucht und unterliegen dann fälschlich der vollen Beitragspflicht.

  9. Kontakt aufnehmen und korrigieren.

    Sprich zuerst mit der Personaladministration. Legen Sie Ihre Berechnung vor und fordern Sie eine schriftliche Korrektur, falls nötig. Falls der Arbeitgeber nicht reagiert oder die Klärung ungenügend ist, wenden Sie sich an die kantonale Ausgleichskasse (z. B. Ausgleichskasse Kanton Zürich) oder ans Bundesamt für Sozialversicherungen (https://www.bsv.admin.ch) und das Portal https://www.ahv-iv.ch. Für UVG-Fragen: https://www.suva.ch. Bei Quellensteuerfragen kontaktieren Sie die kantonale Steuerverwaltung.

Tipps

- Kontrollieren Sie Lohnabrechnungen monatlich, nicht nur jährlich. Fehler summieren sich schnell.
- Bewahren Sie Lohnabrechnungen mindestens fünf Jahre auf — nützlich bei Korrekturen oder Ausgleichskassenanfragen.
- Fordern Sie bei Unklarheiten eine schriftliche Erläuterung der Pensionskassenbeiträge; Verträge und Reglemente regeln die Altersstaffeln.
- Nutzen Sie die Online-Dienste der Ausgleichskassen (z. B. Https://www.ahv-iv.ch) zur Selbstkontrolle.
- Bei grösseren Differenzen: Schreiben Sie ein formelles Reklamationsschreiben an Arbeitgeber und Ausgleichskasse, mit Kopien aller relevanter Dokumente.

Häufige Fehler vermeiden

- Falsche Basis: Naturallohn oder Spesen werden manchmal doppelt berücksichtigt oder vergessen. Prüfen Sie jeden Posten.
- Falsche Beitragsgruppe: Teilzeitangestellte und temporär Beschäftigte werden gelegentlich in die falsche Beitragsklasse gebucht.
- Jahres- vs. Monatsberechnung: Boni oder Einmalvergütungen können bei Einbuchung in einem Monat zu hohen Abzügen führen; die Korrektur erfolgt meist auf Jahresbasis.
- Falsche Quellensteuerstufe: Änderungen im Familienstand oder Kinderzahl nicht melden führt zu fehlerhafter Quellensteuer.
- Keine Reaktion: Reagieren Sie rasch — je früher eine Korrektur beantragt wird, desto einfacher die Regelung und desto geringer das Risiko eines finanziellen Nachteils.

Wo weiterfragen?

Bei Fragen zu AHV/IV/EO und BVG: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – https://www.bsv.admin.ch. Für Fälle mit Unfallversicherungen: SUVA – https://www.suva.ch. Für kantonale Regelungen zur Quellensteuer und Ausgleichskassenkontakte: https://www.admin.ch (Kantonenseiten und Kontaktverzeichnisse). Viele Ausgleichskassen bieten zudem Beratung per Telefon und Online-Chat an.

Related Articles

2026 bleibt die AHV ein zentraler Posten auf dem Lohnschein. Die Regeln zur Beitragsaufteilung sind klar: AHV/IV/EO gesamthaft 10,60% (je 5,30%), ALV 2,20% (je 1,10%) bis CHF 148'200. Neu eingeführte Leistungen wie die 13. AHV-Rente führen zu zusätzlichen Ausgaben im System — und zu mehr Gründen, die Lohnabrechnungen genau zu prüfen. Wer monatlich kontrolliert, Belege aufbewahrt und bei Unstimmigkeiten rasch handelt, spart Zeit und Geld. Bei Unsicherheit helfen die kantonale Ausgleichskasse und das BSV weiter.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.