«Durch die Kombination leistungsstarker Sicherheitsmaßnahmen mit aggressiven rechtlichen Schritten kämpfen wir gegen Betrüger und bauen ein sichereres Internet für alle auf», sagte Halimah DeLaine Prado, General Counsel von Google. Am 12. Juni 2026 reichte Google vor dem Bundesgericht in Manhattan eine Klage gegen anonyme Betreiber einer Plattform namens Outsider ein, die laut der Beschwerde Hunderte vertrauenswürdiger Webseiten imitiert und Kriminellen Vorlagen liefert. Zwischen November und April entdeckte Google nach eigenen Angaben mehr als 1,5 Millionen mit Outsider verknüpfte URLs; das Unternehmen beantragt eine gerichtliche Sperre der Software und verlangt Schadensersatz. Der Schritt folgt koordinierter Strafverfolgung und technischen Gegenmassnahmen gemeinsam mit dem FBI und grossen US-Telekommunikationsanbietern.
«Verbrecher nutzen zunehmend KI, um Betrug überzeugender und schwerer erkennbar zu machen», ergänzte Brett Leatherman, stellvertretender Direktor der Cyber-Abteilung des FBI.
Was Google der Plattform vorwirft
In der am 12. Juni eingereichten Beschwerde wirft Google den Betreibern von Outsider vor, eine schlüsselfertige Phishing-Plattform zu betreiben, die es Angreifern mit wenig technischem Aufwand erlaubt, täuschend echte Nachbildungen seriöser Websites zu erzeugen. Die Klageschrift beschreibt Outsider als Paket aus Vorlagen, Automatisierungstools und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, mit denen Nutzer KI-Modelle, darunter Geminisysteme, so einsetzen können, dass komplette Phishing-Seiten automatisch generiert werden.
Google nennt konkrete Zahlen: Mehr als 1,5 Millionen URLs, die mit Outsider verbunden waren, seien zwischen November und April entdeckt worden. Die Klage dokumentiert zudem, dass Google Cloud und Google Drive missbraucht worden seien, um den Angeboten einen Anschein von Legitimität zu geben, und dass Markenrechtsverletzungen zur Täuschung eingesetzt wurden. Google forderte einstweilige Massnahmen zur Sperre der Software und nicht näher bezifferte Schadensersatzansprüche. Der Fall läuft unter Google v. Does 1-25, U.S. District Court for the Southern District of New York, No. 1:26-cv-04982.
Ermittlungsunterlagen, auf die sich die Beschwerde stützt, zeichnen ein Bild eines kompakten Kriminalgeschäfts mit klarer Arbeitsteilung. Den Angaben zufolge wurde der Zugang zu Outsider über automatisierte Bots auf der Chatplattform Telegram verkauft; angeboten wurden Wochenabonnements und Monatslizenzen. Das Werkzeugset enthielt demnach Hunderte vorgefertigter Webseiten-Vorlagen und Funktionen zum Mitlesen von Tastatureingaben in Echtzeit, wodurch Angreifer Zugangsdaten und andere sensible Eingaben erfassen konnten.
Ermittler beschrieben eine Organisation, in der Entwickler, Verkäufer von Opferlisten, Spam-Versender und Geldwäscher zusammenarbeiteten. In einer koordinierten Aktion von US-Behörden und Telekommunikationsunternehmen wurden Server und Domains abgeschaltet; dabei seien ausserdem Krypto-Wallets beschlagnahmt worden und Tausende Phishing-Domains auf eine Informationsseite umgeleitet worden.
Google nennt konkrete Partner in der Reaktion: das FBI sowie mehrere Telekommunikationsanbieter. Gemeinsam hätten die Firmen Infrastruktur gestört und damit die operative Reichweite von Outsider eingeschränkt, heisst es in der Gerichtsakte. Google beantragte darüber hinaus gerichtliche Schritte, um die Verbreitung der Software zu verhindern.
Parallelfälle und die NSO-Verbindung
Die Klage gegen Outsider steht nicht allein. Anfang Juni meldete Meta Massnahmen gegen neue Spear-Phishing-Angriffe, die mit der NSO Group in Verbindung gebracht werden. WhatsApp entfernte Testkonten und Gruppen, die zu sogenannten 1-Click-Phishing-Angriffen gehörten, bei denen ein einziger Klick ausreicht, um ein Gerät oder Konto zu kompromittieren, ohne dass Nutzer Zugangsdaten eingeben müssen. Meta beantragte ausserdem, die Missachtung einer bestehenden einstweiligen Verfügung gegen NSO feststellen zu lassen; ein US-Gericht hatte NSO im Vorjahr bereits untersagt, WhatsApp und dessen Nutzer anzugreifen, wobei die ursprünglich geforderte Strafsumme deutlich reduziert worden war.
Die parallelen Verfahren illustrieren, dass Plattformbetreiber, Sicherheitsfirmen und Strafverfolgung eine doppelte Strategie verfolgen: technische Sperren und Abschaltungen auf der einen Seite, juristische Schritte gegen Betreiber und Infrastruktur auf der anderen Seite. Google hat sich zudem öffentlich hinter mehrere Gesetzesinitiativen gestellt, die Scamming härter bestrafen sollen.
Techniktrends und Grenzen der Awareness-Programme
Sicherheitsexperten sehen einen grundlegenden Wandel der Phishing-Techniken. Statt einfacher Passwortdiebstähle setzten Angreifer zunehmend auf Manipulationen, die Nutzer dazu bringen, Akzeptanz- oder Bestätigungsschritte selbst auszuführen. Forschungen nennen Angriffsformen wie EvilTokens, bei denen Opfer legitime Anmeldeseiten nutzen, aber in Wahrheit eine Angreifersitzung bestätigen.
OAuth-basierte Angriffe und Manipulationen von Mehrfaktor-Authentifizierung umgehen klassische Schutzmechanismen, weil Nutzer im Glauben handeln, normale Sicherheitsschritte zu vollziehen. Zugleich zeigen Analysen, dass klassische Security-Awareness-Programme nur begrenzt wirken: In einer Auswertung betrug der Unterschied in der Anfälligkeit zwischen geschulten und ungeschulten Mitarbeitenden lediglich 1,7 Prozentpunkte. Das macht klar, dass technische und juristische Antworten notwendig sind, um die Angriffsökonomie nachhaltig zu stören.
Die Kombination von KI-gestützten Werkzeugen, automatisiertem Vertrieb über Plattformen wie Telegram und einer klaren Monetarisierungsstruktur macht Angebote wie Outsider für Kriminelle attraktiv und effizient. Ermittler und Anbieter betonen, dass nur koordinierte Massnahmen zwischen Plattformen, Telcos und Strafverfolgung das Modell empfindlich treffen können.
Für Unternehmen und Behörden bleibt die Herausforderung zweigeteilt: Erstens die unmittelbare technische Gegenwehr, zweitens die Stärkung gesetzlicher Grundlagen, um Betreiber und Infrastruktur rechtswirksam zu verfolgen. Google, Meta und US-Behörden setzen dabei auf beide Hebel, teils parallel, teils komplementär.
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Der Fall läuft unter Google v. Does 1-25, U.S. District Court for the Southern District of New York, No. 1:26-cv-04982. Ursprünglich berichtet von Reuters.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.