Nutzerinnen und Nutzer in der EU können wieder wählen, welcher KI-Assistent in WhatsApp antwortet. Die EU-Kommission hat Meta angewiesen, konkurrierende KI-Anbieter binnen fünf Arbeitstagen kostenfrei anzubinden; die Anordnung ist einstweilig und gilt während der laufenden Kartelluntersuchung. Meta hatte im Oktober 2025 Drittanbietern den Zugang zu den Schnittstellen von WhatsApp for Business entzogen und im März 2026 die Wiederöffnung an eine Gebühr geknüpft. Die Kommission begründet die Massnahme damit, dass WhatsApp ein zentraler Zugangspunkt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern ist und ein Ausschluss den Wettbewerb ernsthaft und nicht wieder gutzumachend schädigen könnte.
Die einstweilige Anordnung soll den Wettbewerb sichern, weil die Kommission in der Kombination aus Sperre und Gebühr eine faktische Fortsetzung der Ausschlusspraktik sieht. Meta hatte Drittanbietern im Oktober 2025 den Zugang zu den Schnittstellen von WhatsApp for Business verwehrt, den Zugang später formell wiederhergestellt, und im März 2026 eine Nutzungsgebühr eingeführt. Die Kommission verlangt nun die kostenfreie Wiedereinbindung "zu denselben Bedingungen wie vor dem 15. Oktober 2025" innerhalb von fünf Arbeitstagen, solange die Untersuchung läuft.
Was die Anordnung praktisch verlangt
Praktisch bedeutet die Entscheidung, dass Anbieter von alternativen KI-Chatbots, die zuletzt durch die Sperre oder durch die danach erhobene Gebühr vom Betrieb in WhatsApp ausgeschlossen oder abgeschreckt wurden, ihre Assistenten wieder an WhatsApp anbinden können. Die Kommission schreibt vor, dass diese Anbindung ohne Gebühr erfolgen muss und unter den gleichen technischen Bedingungen wie vor dem 15. Oktober 2025 stehen soll. Das soll Nutzenden die Wahl lassen, statt nur Metas integriertem Dienst "Meta AI" andere Chatbots zu benutzen.
Die Anordnung ist einstweilig, das heisst sie gilt vorläufig während der laufenden Untersuchung. Bei Nichtbefolgung drohen Meta empfindliche Sanktionen: Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres. Zusätzlich kann die Kommission tägliche Zwangsgelder verhängen, die bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes erreichen können, um die Durchsetzung der Anordnung sicherzustellen.
Warum die Kommission einschreitet
Die Kommission begründet das Eingreifen damit, dass WhatsApp ein zentraler Zugangspunkt zu europäischen Verbrauchern sei und dass Einschränkungen auf diesem Kanal einen "ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden" für den Wettbewerb im Markt für allgemeine KI-Assistenten herbeiführen könnten. Besonders kleinere und junge Anbieter riskieren laut Kommission, ohne Zugang zu Reichweite und Nutzerbasis von etablierten Plattformen keine Chance zu haben, gegenüber grossen Konzernen Fuss zu fassen.
Aus Sicht der Kommission ist die rasche Anordnung notwendig, weil auf schnell verändernden Märkten der Wettbewerb bereits vor einem endgültigen Beschluss dauerhaft beeinträchtigt werden könne. Die einstweilige Zwangsmaßnahme hat genau dieses Ziel: die Wettbewerbsstrukturen zu erhalten, bis die Untersuchung abschliessend geklärt ist.
Das Verfahren hatte die Kommission im Dezember 2025 eingeleitet und prüft weiterhin, ob Metas Einschränkungen gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstossen.
Meta hatte sein Vorgehen ursprünglich damit begründet, man wolle verhindern, dass Drittanbieter sich ungefragt die Reichweite und Infrastruktur des Messengers zunutze machten. Ein Unternehmenssprecher erklärte im Februar 2026, es gebe keine Notwendigkeit für ein Eingreifen der EU, weil es zahlreiche andere Verbreitungswege für KI gebe, etwa App-Stores, Betriebssysteme und Partnerschaften. Diese Argumentation reicht der Kommission offenbar nicht, da sie in der aktuellen Entscheidung vor allem die strukturelle Rolle von WhatsApp für den Zugang zu Verbrauchern in den Mittelpunkt stellt.
Meta protestierte gegen die Anordnung und kündigte an, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Unternehmen bezeichnete das Vorgehen der Kommission als Kompetenzüberschreitung.
Die einstweilige Massnahme ist vorläufig; es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann die Untersuchung abgeschlossen sein muss. Während die Kommission ihre Ermittlungen fortsetzt, muss Meta den kostenfreien Zugang innerhalb der gesetzten Frist herstellen oder mit den drohenden Sanktionen rechnen.
Für Anbieter von KI-Assistenzsystemen bedeutet die Entscheidung eine Chance auf schnellen Marktzugang. Kleine und junge Entwickler, die durch technische Barrieren oder eine Gebühr bislang abgeschreckt wurden, könnten nun wieder Kunden auf WhatsApp erreichen. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet sie konkret mehr Auswahl: Wer auf WhatsApp kommuniziert, kann künftig einen anderen, externen Assistenten wählen statt automatisch Metas Dienst zu nutzen.
Die Entscheidung hat zugleich Vorbildwirkung für die Regulierung digitaler Plattformen in der EU. Sie verdeutlicht, dass die Kommission bereit ist, frühzeitig und mit scharfen Mitteln einzugreifen, wenn sie strukturelle Wettbewerbssorgen sieht. Die Kombination aus sofortiger Anordnung und potenziell hohen Sanktionen zeigt, dass die Kommission nicht nur formale Ermittlungen, sondern auch präventive Instrumente aktiv einsetzt.
Rechtlich steht nun eine gerichtliche Auseinandersetzung an. Meta hat die Anordnung angekündigt gerichtlich anzufechten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist die Anordnung ein vorläufiger Eingriff mit unmittelbaren praktischen Folgen: innerhalb von fünf Arbeitstagen soll der kostenfreie Zugang wiederhergestellt sein, ansonsten drohen finanzielle Sanktionen in den genannten Dimensionen.
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Meta kündigte an, die Anordnung gerichtlich anzufechten; bis zur Entscheidung muss der kostenfreie Zugang binnen fünf Arbeitstagen wiederhergestellt werden, sonst drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sowie tägliche Zwangsgelder. Ursprünglich berichtet von Tagesschau.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.