Kurzüberblick: Franchise, Selbstbehalt, Kosten. Die Franchise ist der jährliche Grundbetrag, den jede versicherte Person in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) zuerst selbst zahlt. Er bestimmt, wie hoch die Eigenkosten im Krankheitsfall sind und beeinflusst die Prämienhöhe. Neben der Franchise gibt es den 10%-Selbstbehalt bis zu einem Maximalbetrag pro Jahr (Erwachsene: CHF 700; Kinder: CHF 350). Wer die Franchise wechselt, kann Prämien sparen — zahlt aber bei häufigen Arztbesuchen oder Spitalaufenthalten mehr aus eigener Tasche. Dieser Leitfaden zeigt Voraussetzungen, konkrete Zahlen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Wechsel und praktische Tipps für 2026.
Schnell-Überblick (Quick reference)
- Pflichtversicherung: KVG; Anmeldung innert drei Monaten nach Zuzug oder Geburt.
- Mögliche Jahresfranchisen (Erwachsene): CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500.
- Kinder bis 18: Franchise CHF 0 (Grunddeckung).
- Selbstbehalt: 10% der Kosten nach Überschreiten der Franchise, Max. CHF 700 pro Jahr (Erwachsene), CHF 350 (Kinder).
- Spitaltaggeld in allgemeiner Abteilung: CHF 15 pro Tag (KVG-Leistung).
- Frist für Wechsel/Ordentliche Kündigung: 30. November für Wirksamkeit per 1. Januar des Folgejahres.
- Wichtige Websites: https://www.ch.ch, https://www.bag.admin.ch, https://www.comparis.ch, https://www.moneyland.ch
Voraussetzungen
Die Krankenversicherung nach KVG ist in der Schweiz obligatorisch. Jede in der Schweiz wohnhafte Person muss eine Grundversicherung abschliessen. Die Franchise ist Teil dieses Pflichtsystems; sie regelt die Eigenbeteiligung bei medizinisch notwendigen Leistungen, die vom KVG gedeckt sind.
Wichtige Voraussetzungen im Detail:
- Wohnsitzpflicht: Wer in der Schweiz wohnt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Zuzug oder Geburt bei einer Krankenkasse anmelden (KVG). Siehe BAG und ch.ch für Formulare und Fristen.
- Wahl der Franchise: Erwachsene wählen eine jährliche Franchise aus den gesetzlich vorgegebenen Stufen: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000, 2'500. Kinder bis 18 sind in der Grundversicherung mit Franchise CHF 0 versichert.
- Selbstbehalt: Nach Erreichen der Franchise bezahlt die versicherte Person 10% der weiteren KVG-Leistungen bis zum maximalen Selbstbehalt (CHF 700 Erwachsene, CHF 350 Kinder). Leistungen, die nicht KVG-pflichtig sind, bleiben separat zu zahlen.
- Spitalaufenthalt: Für Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung von Akutspitälern gilt zusätzlich ein Tagessatz von CHF 15 pro Tag. Dieser Betrag kommt zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt.
- Keine Familienfranchise: Jede Person hat eine eigene Franchise und einen eigenen Selbstbehalt. Es gibt keine kumulative Familienfranchise im KVG.
Was die Zahlen bedeuten – kurz erklärt
Die Franchise ist eine Jahresgrösse. Sie gilt pro Kalenderjahr, nicht pro Versicherungsjahr mit Beginn der Police. Das heisst: Bei einer Franchise von CHF 1'000 sind die ersten CHF 1'000 an KVG-Leistungen im Kalenderjahr selbst zu tragen. Erst wenn diese Summe erreicht ist, greift der 10%-Selbstbehalt auf weitere Leistungen.
Beispielrechnung (Erwachsener): Franchise CHF 1'000. Es fallen im Jahr KVG-leistungen von CHF 3'000 an. Zuerst zahlt die Person CHF 1'000 Franchise. Auf die verbleibenden CHF 2'000 wird 10% Selbstbehalt erhoben = CHF 200. Da der Selbstbehalt die Obergrenze CHF 700 nicht erreicht, beträgt der Gesamtanteil aus eigener Tasche CHF 1'200. Die Krankenkasse bezahlt CHF 1'800.
Worst-Case-Kalkulation: Franchise + Maximaler Selbstbehalt. Bei Franchise CHF 2'500 zahlt eine erwachsene Person maximal CHF 2'500 + CHF 700 = CHF 3'200 pro Jahr an KVG-leistungen, bevor die Kasse 100% übernimmt. Kinder dagegen wären bei Franchise CHF 0 maximal mit CHF 350 Selbstbehalt belastet.
Wichtig: Nicht alle Kosten fallen unter das KVG (z. B. Kosmetik, alternative Therapien ohne KVG-Leistungsanspruch, zahnärztliche Behandlung bei Erwachsenen meist ausgeschlossen). Diese Kosten sind zusätzlich zu betrachten.
Schritt-für-Schritt: Franchise ändern (Standardprozess)
Die meisten Kassen folgen diesem standardisierten Ablauf. Änderungen der Franchise werden in der Regel einmal jährlich wirksam. Hier die konkreten Schritte:
- Prüfen (Jetzt): Kontrolliere deine Police oder den Versicherungsausweis. Dort steht die aktuell gewählte Franchise. Notiere auch deine Jahresprämien und allfällige Hausarzt- oder HMO-Modelle.
- Frist merken: Ordentliche Kündigung oder Wechsel der Franchise muss in der Regel der Krankenkasse bis zum 30. November des laufenden Jahres vorliegen, damit die Änderung per 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt. Bei Prämienerhöhung kann ausserordentlich früher gekündigt werden (meist innert 30 Tagen nach Mitteilung).
- Berechnen: Schätze die zu erwartenden medizinischen Kosten für das nächste Jahr (Arztbesuche, Medikamente, planbare Behandlungen, Spitalrisiko). Errechne die Prämienersparnis bei höherer Franchise gegen die zusätzlichen Eigenkosten in einem Schadensfall. Einfaches Modell: Jährliche Prämieneinsparung × 12 vs. Mögliche Mehrkosten bei durchschnittlichen Behandlungen.
- Vergleichen: Nutz Vergleichsportale wie https://www.comparis.ch oder https://www.moneyland.ch, um Prämienunterschiede zwischen Franchisen zu sehen. Acht auf Kanton und Wahlmodell (Hausarzt, HMO) — Prämien variieren stark je Kanton und Modell.
- Anfrage / Formular: Fülle das Wechsel- oder Änderungsformular der eigenen Krankenkasse aus. Viele Kassen erlauben Online-Änderungen im Kundenportal. Alternativ reicht ein unterschriebener Antrag per Post oder E-Mail.
- Bestätigung: Du erhältst eine schriftliche Bestätigung mit Gültigkeitsdatum (meist 1. Januar). Bewahre diese auf.
- Bei Kassenwechsel: Kündige die Grundversicherung bei der alten Kasse (ordentlich bis 30. November). Melde dich parallel bei der neuen Kasse an oder lass die neue Kasse die Kündigung übernehmen. Die neue Police beginnt per 1. Januar.
Praktische Beispiele und Berechnungs-Tipps
Beispiel 1 — Wenige Arztbesuche: Jemand spart pro Monat CHF 30 Prämie, wenn er von Franchise CHF 300 auf CHF 1'000 wechselt. Jährliche Ersparnis CHF 360. Bei einem einmaligen Arztfall mit Gesamtkosten CHF 1'200 zahlt die Person CHF 1'000 + 10% von CHF 200 = CHF 1'020; das ist höher als die Ersparnis. Wechsel lohnt, wenn seltene Kosten erwartet werden.
Beispiel 2 — Chronisch Kranke: Bei regelmässigen Medikamenten und Arztbesuchen rechnet sich eine tiefe Franchise meist schneller. Hier dominieren laufende Kosten, nicht seltene Grossschäden.
Tipp zur Berechnung: Erstelle eine Tabelle mit zwei Spalten (aktuelle Franchise vs. Gewünschte Franchise). Trage Monatsprämien, erwartete Arztkosten, Medikamentenkosten und Spitalrisiken ein. Addiere und vergleiche Jahreskosten inkl. Worst-Case.
Tipps für 2026
- Behalte Fristen: 30. November ist zentral. Plane genug Zeit für Vergleich und Entscheidung.
- Nutze digitale Tools: Viele Kassen bieten Prämienrechner. Vergleichsportale zeigen kantonale Prämien und bieten Filter für Hausarztmodell oder Telemedizin.
- Hausarzt- oder HMO-Modelle sparen Prämien, sind aber mit Einschränkungen verbunden (zuerst Hausarzt kontaktieren). Prüfe, ob das zu deinem Nutzungsverhalten passt.
- Prüfe Familien: Auch wenn es keine Familienfranchise gibt, kannst du Franchisen individuell anpassen – oft lohnt sich für junge, gesunde Erwachsene eine hohe Franchise, für Kinder eher tiefe oder CHF 0.
- Zusatzversicherungen: Die Franchise betrifft nur KVG. Zusatzversicherungen (Zahn, Einzelzimmer, alternative Medizin) haben separate Bedingungen und Prämien. Prüfe diese gesondert.
Häufige Fehler vermeiden
- Kein realistisches Szenario rechnen: Viele wählen eine hohe Franchise nur wegen der Prämienersparnis — ohne Alltagsszenario zu testen. Rechne mit einem mittelstarken Krankheitsjahr.
- Frist verpassen: Kündigung nach 30. November ist oft erst ein Jahr später wirksam. Wer kurzfristig sparen muss, sollte früh planen.
- Zusatzversicherung übersehen: Eine kostspielige Zusatzversicherung kann Prämienersparnis der höheren Franchise auffressen.
- Spitalwahl ignorieren: Tagegeld und ambulante Spitalabrechnungen können die Rechnung ändern. Prüfe, ob dein Kanton und deine Spitallandschaft teure Aufenthalte wahrscheinlicher machen.
Wo Infos und Hilfe finden
Offizielle Infos vom Bundesamt für Gesundheit (BAG): https://www.bag.admin.ch. Behörden- und Anmeldeinformationen auf https://www.ch.ch. Für Prämienvergleiche und regionale Tarife: https://www.comparis.ch, https://www.moneyland.ch. Bei Fragen zur Police: Kundendienst der eigenen Krankenkasse oder unabhängige Versicherungsberater.
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Wer die Franchise ändern will, sollte die Frist Ende November beachten, realistisch seine Gesundheitskosten einschätzen und Prämienangebote verschiedener Kassen vergleichen. Hausarztmodelle, HMO oder Telemedizin können Prämien drücken — aber sie ändern auch den Zugang zur Versorgung. Für 2026 gilt: prüfen, rechnen, vergleichen und die Bestätigung der Kasse schriftlich aufbewahren.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.