Im Jahr 2026 steht die Schweiz vor neuen Herausforderungen und Chancen im Bereich des Datenschutzes, vor allem durch den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Im September 2023 trat ein neues Datenschutzgesetz in der Schweiz in Kraft, das die Regeln näher an die europäische Datenschutzgrundverordnung anpasst. Es soll den Umgang mit personenbezogenen Daten in der digitalen Welt regeln. Dabei müssen Datenschutz, technologische Innovation und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sorgfältig ausbalanciert werden.

Der aktuelle Stand des Datenschutzes in der Schweiz

Seit dem 1. September 2023 ist das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz rechtskräftig. Es ersetzt das bisherige Bundesgesetz über den Datenschutz aus dem Jahr 1992 und aktualisiert die Regelungen grundlegend. Ziel ist es, die Schweiz mit einem modernen Datenschutzrahmen auszustatten, der den heutigen technologischen Entwicklungen entspricht und gleichzeitig die Souveränität des Landes wahrt. Die Anpassung an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dabei ein wichtiger Schritt, um den internationalen Datenaustausch zu erleichtern und den wirtschaftlichen Standort Schweiz zu stärken.

Das neue DSG regelt umfassend den Umgang mit personenbezogenen Daten in sämtlichen Bereichen, von der Wirtschaft über die öffentliche Verwaltung bis hin zu Gesundheits- und Forschungsdaten. Dabei stehen die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Transparenz im Zentrum. Das heisst, personenbezogene Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Die Erhebung muss notwendig sein, und die betroffenen Personen haben Anspruch auf klare Informationen darüber, wie ihre Daten verwendet werden.

Besonderes Augenmerk gilt den sensiblen Gesundheitsdaten, die nach dem neuen DSG einen erhöhten Schutz geniessen. Dies ist insbesondere für das schweizerische Gesundheitssystem relevant, da immer mehr digitale Anwendungen wie elektronische Patientendossiers (EPD) und KI-gestützte Diagnosesysteme zum Einsatz kommen.

Spezielle Schutzvorschriften sorgen dafür, dass diese Daten vertraulich und intakt bleiben.

Die Revision des DSG hat die Kompetenzen des EDÖB erweitert. Er verfügt nun über stärkere Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse. So kann der EDÖB Untersuchungen anordnen, Empfehlungen aussprechen und bei Verstössen gegen das Datenschutzgesetz Bußen verhängen. Dennoch bleibt die Durchsetzung im Vergleich zur EU schwächer, da in der Schweiz keine Datenschutzbehörde mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten besteht. Dieses eher moderate Durchsetzungsmodell entspricht der schweizerischen Tradition der föderalen Selbstregulierung und des Verhältnismässigkeitsprinzips.

Die schweizerische Wirtschaft und Verwaltung haben sich seit Inkrafttreten des neuen DSG auf die erweiterten Anforderungen eingestellt. Mehr als 70% der Unternehmen haben laut einer Umfrage im Frühjahr 2025 ihre Datenschutzrichtlinien angepasst und interne Datenschutzbeauftragte benannt. Dennoch zeigen sich in Branchen mit hoher Datenintensität, wie dem Finanzsektor und der Medizintechnik, weiter Herausforderungen bei der Umsetzung, vor allem in Bezug auf die Dokumentation automatisierter Entscheidungsprozesse.

Wichtige Neuerungen durch das DSG im Umgang mit KI

Die neue Gesetzgebung bringt für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz wichtige Neuerungen mit sich. Insbesondere die Rechte der betroffenen Personen wurden ausgebaut: Das DSG gewährt ihnen Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Löschungsrecht und das Widerspruchsrecht gegen automatisierte Entscheidungen. Diese Rechte schützen die Privatsphäre und Selbstbestimmung in einer immer digitaleren und von KI geprägten Gesellschaft.

Beim Widerspruchsrecht handelt es sich um eine zentrale Neuerung, die für KI-Systeme von grosser Bedeutung ist. KI-Anwendungen, welche automatisiert Entscheidungen treffen oder Personenprofile erstellen, müssen so gestaltet sein, dass betroffene Personen gegen diese Entscheidungen Einspruch erheben können. Dies soll verhindern, dass KI-Systeme unkontrolliert und ohne menschliche Überprüfung negative Auswirkungen auf Einzelne haben.

Unternehmen, die KI-Lösungen in der Schweiz betreiben oder anbieten, sind verpflichtet, die Anforderungen des neuen DSG einzuhalten. Das bedeutet, dass sie transparent machen müssen, wie und wofür Daten erhoben und verarbeitet werden. Die Datenverarbeitung muss verhältnismässig sein, was insbesondere bedeutet, dass nur die minimal erforderlichen Daten verarbeitet und ausschließlich für den definierten Zweck genutzt werden dürfen. Beispielsweise müssen KI-Algorithmen so trainiert sein, dass sie keine unnötigen personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Dokumentationspflichten: KI-Anbieter müssen nachvollziehbar machen, wie ihre Algorithmen funktionieren und auf welchen Daten sie basieren. Dies soll die Nachvollziehbarkeit automatisierter Entscheidungen ermöglichen und den Schutz vor Diskriminierung sicherstellen. Branchen wie das Kreditwesen, Versicherungen und die öffentliche Verwaltung, in denen KI vermehrt zur Entscheidungsfindung eingesetzt wird, unterliegen dabei besonders strengen Anforderungen.

Die Schweiz arbeitet außerdem an Leitlinien, die den Einsatz von KI mit dem DSG in Einklang bringen sollen. Im März 2025 veröffentlichte der EDÖB gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine erste Orientierungshilfe, die Unternehmen bei der datenschutzkonformen Implementierung von KI-Systemen unterstützen soll.

Diese Empfehlungen enthalten praxisnahe Hinweise zur Risikoabschätzung, Datenminimierung und zur Einbindung menschlicher Kontrollmechanismen.

Auswirkungen auf verschiedene Branchen

Die Auswirkungen der neuen Datenschutzregeln auf den KI-Einsatz sind branchenübergreifend spürbar. Besonders betroffen sind die Finanzbranche, das Gesundheitswesen, die Forschung sowie die öffentliche Verwaltung.

Im Finanzsektor setzen Banken und Versicherungen vermehrt KI-Systeme für Kreditwürdigkeitsprüfungen, Betrugserkennung und Risikoanalysen ein. Das neue DSG verlangt hier eine transparente Offenlegung der eingesetzten Algorithmen und die Möglichkeit für Kunden, automatisierte Entscheidungen anzufechten. Dies führt zu einem erhöhten Aufwand bei der Entwicklung und beim Datenschutz-Management, bringt aber auch Vorteile durch gestärktes Kundenvertrauen.

Im Gesundheitswesen ermöglicht KI personalisierte Behandlungskonzepte und schnellere Diagnosen. Gleichzeitig erfordern die strengen Datenschutzbestimmungen eine sorgfältige Handhabung von Patientendaten.

Die Einführung elektronischer Patientendossiers (EPD) seit 2024 wurde durch das DSG begleitet, um sicherzustellen, dass die sensiblen Gesundheitsdaten geschützt bleiben. Zahlreiche Start-ups in der Medizintechnik, etwa in Zürich und Basel, entwickeln KI-gestützte Anwendungen, die den Datenschutz von Anfang an berücksichtigen.

Die Forschung profitiert von den neuen Regeln, indem sie klare Rahmenbedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten erhält. Die Kantone und Hochschulen haben in den letzten zwei Jahren verstärkt in Datenschutzinfrastrukturen investiert, um KI-Forschungsprojekte mit personenbezogenen Daten zu ermöglichen, ohne die Rechte der Betroffenen zu verletzen.

Die öffentliche Verwaltung digitalisiert ihre Prozesse und nutzt KI für Effizienzsteigerungen, etwa in der Steuerverwaltung oder bei Sozialleistungen. Das DSG sorgt auch hier für klare Grenzen beim Datenschutz und gibt Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte, etwa bei automatisierten Verwaltungsentscheidungen.

Expertinnen und Experten zum Datenschutz und KI in der Schweiz

Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sehen die Revision des Datenschutzgesetzes als wichtigen Schritt, um die Herausforderungen durch KI anzugehen. Prof. Dr. Lena Müller von der Universität Zürich betont, dass das neue DSG die Grundlage für verantwortungsvollen KI-Einsatz legt, aber weitere Anpassungen im Bereich der Durchsetzung notwendig sind, um Missbräuchen vorzubeugen.

Andreas Keller, Datenschutzbeauftragter eines führenden Schweizer Finanzinstituts, weist darauf hin, dass die Praxis im Umgang mit KI noch in der Entwicklung begriffen ist. Er fordert mehr branchenspezifische Leitlinien und Schulungen, damit Unternehmen den komplexen Anforderungen gerecht werden können. Zugleich sieht er das neue DSG als Chance, das Vertrauen der Kundschaft zu stärken.

Auf politischer Ebene hat Nationalrätin Simone Frei betont, dass die Schweiz mit der DSG-Revision einen Mittelweg zwischen europäischer Regulierung und nationaler Flexibilität gefunden hat. Sie sieht darin eine gute Basis, um sowohl Datenschutz als auch Innovation zu fördern. Dennoch müsse die Schweiz die internationale Entwicklung genau beobachten, um gegebenenfalls rasch reagieren zu können.

Was steht als Nächstes an?

Im Jahr 2026 wird die Schweiz weiter daran arbeiten, die Balance zwischen Datenschutz und Innovation zu halten. Die Behörden planen, den EDÖB mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten, um die Überwachung und Beratung im Bereich KI weiter zu verbessern. Zudem wird die Entwicklung praxisnaher Standards und Zertifizierungen für KI-Systeme vorangetrieben, um Unternehmen den Weg zur DSG-Konformität zu erleichtern.

Auch die internationale Zusammenarbeit gewinnt an Bedeutung. Die Schweiz ist bestrebt, ihre Datenschutzregelungen mit den wichtigsten Handelspartnern, insbesondere der EU, weiter zu harmonisieren, um den grenzüberschreitenden Datenfluss zu sichern. Gleichzeitig wird an einem nationalen Aktionsplan für KI gearbeitet, der Datenschutz, Ethik und wirtschaftliche Nutzung zusammenführt.

Parallel dazu setzen Unternehmen und Forschungseinrichtungen verstärkt auf datenschutzfreundliche Technologien wie Privacy Enhancing Technologies (PETs) und datensparsame KI-Modelle. Diese Entwicklungen zeigen, dass Datenschutz und technologische Innovation sich nicht ausschliessen müssen, sondern gemeinsam vorangetrieben werden können.

Insgesamt hat die Schweiz mit dem neuen Datenschutzgesetz eine solide Grundlage geschaffen, um den Herausforderungen durch KI zu begegnen. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie sich Gesetzgebung, Technologie und Gesellschaft in diesem komplexen Feld weiterentwickeln.

2026 steht die Schweiz mit ihrem neuen Datenschutzgesetz gut da, um den vielfältigen Herausforderungen des KI-Einsatzes gerecht zu werden. Die neuen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die erweiterten Pflichten für Unternehmen schaffen einen Rahmen, der den Schutz der Privatsphäre wahrt und gleichzeitig Innovationen fördert. Die nächsten Schritte werden zeigen, wie die Balance zwischen Technologie und Datenschutz in der Praxis weiter optimiert werden kann.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.