Kurz und klar: Wer in der Schweiz gekündigt wird, hat Rechte. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Zahlen, Fristen und praktischen Schritte für 2026. Ich schreibe klar und ohne Fachchinesisch, damit Sie sofort wissen, was zu tun ist. Enthält eine kurze Schnellübersicht und praktische Tipps, wie man Lohn, Ferien und Arbeitszeugnis sichert.
Schnellübersicht: Wichtige Zahlen und Regeln
- Probezeit: maximal 3 Monate; Kündigungsfrist in der Probezeit: 7 Tage (in der Regel auf Ende Woche, falls vertraglich nichts anderes steht).
- Kündigungsfristen nach der Probezeit: 1 Monat im 1. Dienstjahr; 2 Monate vom 2. Bis und mit dem 9. Dienstjahr; 3 Monate ab dem 10. And dienstjahr — Kündigung wirkt normalerweise auf Ende Monat.
- Freistellung: Arbeitgeber kann von der Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist entbinden, muss aber Lohn weiterzahlen (Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist).
- Abfindungen: Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung in der Schweiz. Abfindungen können aber in Gesamtarbeitsverträgen (GAV), Betriebsvereinbarungen oder individuellen Verträgen geregelt sein.
- Arbeitszeugnis: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf eine schriftliche Arbeitsbestätigung oder auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis; dieses muss wohlwollend und wahrheitsgemäss formuliert sein.
- Arbeitslosigkeit (ALV): In vielen Fällen brauchen Sie 12 Beitragsmonate innerhalb der letzten 24 Monate, um Taggelder zu erhalten. Es gibt aber Ausnahmen — informieren Sie sich frühzeitig beim RAV.
Wie Kündigungsfristen 2026 genau funktionieren
Die gesetzlichen Regeln zu Kündigungsfristen stehen im Obligationenrecht. Viele Arbeitsverträge übernehmen diese gesetzlichen Fristen direkt. Andere Verträge oder GAV können längere Fristen vorsehen — kürzere Fristen als gesetzlich sind nur möglich, wenn beide Parteien das ausdrücklich vereinbaren und die kürzere Frist nicht gegen zwingende Bestimmungen verstösst.
Kurz gesagt: In der Probezeit, die oft auf maximal drei Monate begrenzt ist, genügt in vielen Fällen eine siebentägige Frist. Prüfen Sie aber unbedingt Ihren Vertrag. Diese Frist wird oft auf das Ende einer Woche gerechnet (z. B. Ende Freitag). Nach der Probezeit gilt die Staffel 1/2/3 Monate. Beispiel: Wer im März sein erstes Dienstjahr hat und im August gekündigt wird, hat bei einer Kündigung nach der Probezeit in den ersten 12 Monaten eine einmonatige Frist; die Kündigung wird dann üblicherweise auf Ende Monat wirksam.
Kündigungen können mündlich ausgesprochen werden, dennoch sollten Sie immer eine schriftliche Bestätigung verlangen — das schützt im Streitfall. Formal kann auch eine mündliche Kündigung gültig sein, trotzdem: Holen Sie sich ein schriftliches Dokument, sonst wird jede Auseinandersetzung unnötig schwer. Das Ende des Arbeitsverhältnisses wird meist auf Ende Monat gelegt, sofern Vertrag oder GAV nichts anderes vorsehen.
Ordentliche Kündigung vs. Fristlose Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung wird die Frist eingehalten. Eine fristlose Kündigung ist nur in gravierenden Fällen gerechtfertigt — etwa bei Diebstahl, grober Pflichtverletzung oder schwerer Verletzung des Vertrauens. Fristlos heisst: Das Arbeitsverhältnis endet sofort ohne Einhaltung der normalen Frist.
Eine fristlose Kündigung setzt schwere Vorwürfe voraus; Arbeitgeber gehen dieses Risiko nur selten ein, weil sie später vor Gericht daran gemessen werden können. Beschäftigte, die fristlos entlassen wurden, können Schadenersatz oder rückwirkende Lohnansprüche geltend machen, wenn die fristlose Kündigung unberechtigt war.
Freistellung und Lohnfortzahlung
Arbeitgeber können während der Kündigungsfrist den Arbeitnehmer freistellen. Trotzdem besteht der Anspruch auf Lohnzahlung bis zum Ende der Frist. Das betrifft auch Lohnnebenleistungen, die vertraglich vereinbart sind. Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/ALV) bleiben während der Lohnzahlung geschuldet, und für die berufliche Vorsorge (BVG) gelten die vertraglichen Regeln zur Beitragszahlung.
Wenn Sie freigestellt werden, klären Sie sofort, wie Überstunden, Boni und Restferien verrechnet werden — sonst verlieren Sie unter Umständen Geld. Meist werden nicht bezogene Ferien am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt; lassen Sie sich die Berechnungsgrundlage schriftlich bestätigen.
Was Arbeitgeber sonst noch zahlen müssen
- Ausstehender Lohn: Alle bis zum Vertragsende geschuldeten Lohnteile müssen bezahlt werden. Dazu gehören normales Gehalt, anteilige Boni, Überzeitvergütungen und Spesen, sofern vertraglich geprägt.
- Ferienguthaben: Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt vier Wochen pro Jahr (für unter 20-Jährige fünf Wochen). Nicht bezogene Ferien werden bei Vertragsende normalerweise ausbezahlt, gerechnet mit dem laufenden Monatslohn.
- Sozialversicherungen: Arbeitgeber müssen bis zum Ende der Lohnzahlung die AHV-/IV-/ALV-Beiträge abführen. Bei der beruflichen Vorsorge bleiben die angesparten Guthaben dem Arbeitnehmer erhalten; wie Beiträge bei Austritt weiterbehandelt werden, regelt der Vorsorgeplan.
- Abgangsentschädigungen: Ohne vertragliche Regelung gibt's keine gesetzliche Pflicht. In Fällen von Massenentlassungen oder in Betrieben mit Sozialplänen können Abfederungen von einigen Monatslöhnen vereinbart sein.
Zeugnis, Referenzen und Betriebszeugnis
Beim Austritt hat man Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung mit Eintritts- und Austrittsdatum und auf Wunsch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Aufgaben und Leistungsbeurteilung. Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, darf den beruflichen Werdegang aber nicht unnötig schädigen. Unterschiedliche Branchen und Unternehmen haben dabei verschiedene Standards — ein qualifiziertes Zeugnis enthält typischerweise Angaben zur Leistung und zum Verhalten.
Arbeitslosigkeit: Melden und ALV-Ansprüche
Wer arbeitslos wird, muss sich bei der regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) melden. Für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind in der Regel mindestens 12 Beitragsmonate innerhalb der letzten 24 Monate notwendig. Für jüngere Arbeitnehmende und Personen mit besonderen Beitragsverläufen gibt's Ausnahmen. Die Höhe und die Anzahl der Taggelder richten sich nach dem versicherten Verdienst und persönlichen Faktoren wie Existenzunterhaltspflichten.
Was bei missbräuchlicher Kündigung gilt
Eine Kündigung kann missbräuchlich sein, wenn sie etwa aus Rache, wegen persönlicher Eigenschaften (z. B. Politische Betätigung) oder wegen Ausübung von Rechten (z. B. Meldung von Mängeln) ausgesprochen wird. Bei nachweislicher Missbräuchlichkeit kann der Arbeitnehmer Schadenersatz oder eine verlängerte Kündigungsfrist verlangen; in gravierenden Fällen gibt's auch Lohnansprüche über die eigentliche Frist hinaus.
Streitfälle werden oft vor Schlichtungsstellen oder Arbeitsgerichten entschieden. Mediation und aussergerichtliche Vergleiche sind in der Praxis weit verbreitet — sie sparen Zeit und Kosten.
Wie man praktisch vorgeht: Schritt-für-Schritt
1) Kündigung schriftlich bestätigen lassen. 2) Offene Punkte notieren: Restferien, Bonus, Überzeit, Spesen. 3) Arbeitszeugnis anfordern (einfach oder qualifiziert). 4) Bei Unklarheiten oder Verdacht auf Missbrauch frühzeitig rechtliche Beratung oder Gewerkschaft einschalten. 5) Beim RAV melden, um Anspruch auf ALV-Taggelder zu prüfen.
Häufige Fragen
- Kann der Arbeitgeber mir während der Kündigungsfrist kündigen? Ja — eine zweite Kündigung ist möglich, die Frist bleibt aber in der Regel dieselbe; das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Muss ich während der Kündigungsfrist arbeiten? Ja, ausser der Arbeitgeber stellt frei. Wird man freigestellt, bleibt der Lohn geschuldet.
- Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag Abfindung? Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Abfindungen sind Sache der Verhandlung — gesetzlich gibt's kein Recht darauf.
- Was passiert mit meiner Pensionskasse? Das Altersguthaben bleibt bestehen; wie es weitergeführt wird, regeln die Vorsorgestiftung und der Vorsorgeplan. Bei einem nahtlosen Wechsel in eine neue Anstellung werden Beiträge dort weitergeführt.
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Kündigung ist oft belastend — doch die Rechte sind klar: gesetzliche Fristen (Probezeit 7 Tage, danach 1/2/3 Monate), Lohnfortzahlung bei Freistellung, Anspruch auf Zeugnis und kein allgemeiner Anspruch auf Abfindung. Wer Unsicherheiten hat, sollte alle offenen Forderungen schriftlich festhalten, das Zeugnis einfordern und sich bei Verdacht auf missbräuchliche Kündigung rechtlich beraten lassen. Bei Arbeitslosigkeit rasch beim RAV melden, um Ansprüche auf ALV-Taggelder zu sichern.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.