Ab 2026 gilt in der Schweiz das neue Organ-Donation-Opt-Out-Gesetz. Das bedeutet: Alle Personen ab 16 Jahren gelten automatisch als Organspender, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Wichtige Zahlen und Fakten zum Opt-Out-Gesetz
- 60,2 % der Stimmberechtigten stimmten im Referendum 2023 für die Einführung des Opt-Out-Systems.
- Die Schweiz zählt rund 8,6 Millionen Einwohner, davon sind etwa 6,8 Millionen stimmberechtigt.
- Ende 2021 standen über 1'400 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für Organtransplantationen – ein Anstieg von rund 5 % gegenüber 2019.
- Im selben Jahr spendeten 166 verstorbene Personen Organe, aus denen insgesamt 484 Transplantate hervorgingen, was eine durchschnittliche Entnahme von etwa 2,9 Organen pro Spender bedeutet.
- 72 Menschen starben 2021 in der Schweiz, während sie auf ein Spenderorgan warteten, das entspricht etwa 5 % der Warteliste.
- Das Gesetz gilt für alle Personen ab 16 Jahren, die in der Schweiz wohnhaft sind oder sich hier längerfristig aufhalten.
- Nur Personen, die im Spital auf der Intensivstation versterben, kommen als Organspender infrage, da hier die Kriterien für den Hirntod zuverlässig festgestellt werden können.
- Der Tod muss von zwei unabhängigen Ärzten bestätigt werden, bevor Organe entnommen werden dürfen. Dabei gelten strenge medizinische und ethische Richtlinien.
- Verwandte können die Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vernünftigerweise vermuten, dass die verstorbene Person nicht spenden wollte. Dies stellt eine wichtige Schutzklausel dar.
- In Fällen, in denen kein Kontakt zu Angehörigen besteht und kein Widerspruch registriert ist, dürfen keine Organe entnommen werden, um Missbrauch zu verhindern.
Wie das Opt-Out-System funktioniert
Bis 2026 galt in der Schweiz das Opt-In-System: Organspenden waren nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hatte. Doch viele Menschen hatten ihre Entscheidung nicht dokumentiert, sodass oft die Angehörigen in kurzer Zeit entscheiden mussten – oft unter emotionalem Druck und häufig gegen eine Spende.
Das neue Opt-Out-Gesetz kehrt dieses Prinzip um. Nun gilt jede Person automatisch als Organspenderin oder Organspender, außer sie hat zu Lebzeiten widersprochen. Dieser Widerspruch kann jederzeit schriftlich, elektronisch oder mündlich bei den zuständigen Behörden festgehalten werden. Die Daten werden zentral erfasst und sind für medizinisches Personal abrufbar.
Das Ziel ist klar: Die Zahl der verfügbaren Organe erhöhen und so Leben retten. Studien in Ländern mit ähnlichen Systemen zeigen, dass die Anzahl der Organspenden um bis zu 20-30 % steigen kann. Die Zustimmung der Bevölkerung mit über 60 % zeigt, dass viele Menschen diese Änderung begrüssen.
Das neue Gesetz umfasst auch eine verbesserte Aufklärungskampagne, die jährlich rund CHF 2 Millionen kostet, um die Bevölkerung über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten der Organspende zu informieren.
Weiterhin wird ein begleitendes Monitoring eingeführt, um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Organspendezahlen, die Wartelisten und die Transplantationsergebnisse transparent zu machen. Die ersten Berichte sind für 2027 vorgesehen.
Regionale Unterschiede in der Abstimmung
Die Zustimmung zum neuen Gesetz war in der französischsprachigen Schweiz besonders hoch. Dort lag die Zustimmung teilweise deutlich über 65 %, wie beispielsweise im Kanton Waadt mit 68,3 % und im Kanton Genf mit 66,7 %.
In der deutschsprachigen Schweiz lag die Zustimmung durchschnittlich bei etwa 58 %, mit Kantonen wie Zürich bei 59,1 % und Bern bei 57,5 %. Die italienischsprachige Schweiz zeigte mit 61,2 % Zustimmung im Kanton Tessin ebenfalls eine positive Haltung.
Die Unterschiede lassen sich teilweise durch kulturelle und religiöse Faktoren erklären. In katholisch geprägten Regionen war die Zustimmung tendenziell höher als in protestantischen Gegenden.
Auch städtische Gebiete zeigten eine höhere Zustimmung als ländliche Regionen. In Städten wie Basel und Lausanne betrug die Zustimmung über 63 %, während in ländlichen Gebieten teilweise knapp über 55 % abgestimmt wurde.
Diese regionalen Unterschiede werden bei der Umsetzung des Gesetzes berücksichtigt, insbesondere bei der Gestaltung der Informationskampagnen und bei der Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsbehörden.
Ausblick und Prognosen zur Organspende in der Schweiz
Experten gehen davon aus, dass das Opt-Out-Gesetz die Organspendezahlen in den kommenden Jahren deutlich erhöhen wird. Prognosen schätzen eine Steigerung der Transplantate um 25 % bis 2030.
Aktuell werden pro Jahr etwa 170 Organspender registriert. Mit dem neuen Gesetz könnten es in den nächsten fünf Jahren bis zu 210 Spender jährlich werden, was etwa 600 bis 650 Transplantaten entspricht.
Das könnte die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten deutlich reduzieren: Die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere beträgt derzeit rund drei Jahre, für eine Leber etwa ein Jahr. Mit mehr Spenderorganen könnte sich diese Zeit um bis zu 20 % verkürzen.
Die Kosten für Organtransplantationen liegen in der Schweiz bei durchschnittlich CHF 150'000 pro Fall, inklusive Operation und Nachsorge. Mehr Spenden könnten langfristig auch die Gesundheitskosten senken, da weniger Patienten auf teure Dialysebehandlungen angewiesen sind.
Gleichzeitig sind weiterhin Herausforderungen zu bewältigen: Die Bereitschaft zur Organspende muss durch kontinuierliche Information aufrechterhalten werden, und ethische Fragen rund um den Widerspruch und den Schutz der Persönlichkeitsrechte bleiben zentral.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Umsetzung des Gesetzes eng begleiten und jährlich Bericht erstatten. Erste Evaluationen sind für 2027 geplant, um die Wirkung auf die Transplantationszahlen und die gesellschaftliche Akzeptanz zu messen.
Das neue Opt-Out-Gesetz zur Organspende in der Schweiz markiert eine wichtige Änderung für die Transplantationsmedizin. Es setzt auf eine automatische Zustimmung, es sei denn, die Person widerspricht aktiv. Mit über 60 % Zustimmung bei der Volksabstimmung zeigt sich eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. Die erwartete Steigerung der Organspenden könnte Wartezeiten verkürzen und Leben retten. Gleichzeitig sorgt das Gesetz für klare Schutzmechanismen, etwa durch die Einbeziehung von Angehörigen und die Pflicht zur Todesfeststellung durch zwei Ärzte. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich das System in der Praxis bewährt und welche Anpassungen gegebenenfalls nötig sind.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.