Ab 2026 wird die automatische Anmeldung zur betrieblichen Vorsorge in der Schweiz für viele Mitarbeitende Realität. Dieses System sorgt dafür, dass Arbeitnehmer automatisch in ein Vorsorgeprogramm aufgenommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Regelung zielt darauf ab, die Absicherung im Alter zu verbessern und die Lücke in der zweiten Säule zu schliessen.

Überblick zur automatischen Anmeldung in der betrieblichen Vorsorge 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz eine neue Regelung zur automatischen Anmeldung von Angestellten in einem betrieblichen Vorsorgeplan, auch Auto-Enrolment genannt. Dieses System verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeitenden automatisch in einen qualifizierten Vorsorgeplan einzuschreiben, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Absicht dahinter ist, die private Altersvorsorge zu stärken und zu gewährleisten, dass mehr Mitarbeitende regelmässig Beiträge in die zweite Säule einzahlen.

Mitarbeitende werden automatisch in einen Vorsorgeplan aufgenommen, wenn sie zwischen 23 und 60 Jahre alt sind, ein Jahreseinkommen von mehr als CHF 23’000 erzielen und derzeit nicht in einem qualifizierten Vorsorgeplan über die Lohnabrechnung Beiträge leisten. Diese Alters- und Einkommensgrenzen wurden so gewählt, um Personen im erwerbsfähigen Alter mit mittlerem und höherem Einkommen abzudecken, während geringfügig Beschäftigte und junge Mitarbeitende ausgeklammert bleiben.

Die automatische Anmeldung gilt nur für qualifizierte Vorsorgepläne, bei denen Beiträge direkt via Lohnabzug erfolgen. Das betrifft vor allem die berufliche Vorsorge (Pensionskassen) der zweiten Säule.

Das System dient dazu, Lücken in der Vorsorge zu reduzieren, die oft durch fehlende Anmeldung oder freiwillige Nichtteilnahme entstehen.

Nach der Anmeldung haben Mitarbeitende das Recht, sich innerhalb einer Frist von 30 Tagen vom Vorsorgeplan abzumelden, falls sie bereits anderweitig vorsorgen oder andere Gründe geltend machen können. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Mitarbeitenden transparent über die automatische Einschreibung und die damit verbundenen Bedingungen zu informieren.

Vergleich der Vorsorgeoptionen und Mindestbeiträge

Die neuen Mindeststandards legen fest, welche Beiträge von Arbeitgebern und Mitarbeitenden geleistet werden müssen, damit ein Vorsorgeplan als qualifiziert gilt und zur Befreiung von der automatischen Anmeldung berechtigt.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

  • Mindestarbeitgeberbeitrag: 1,5% des Bruttolohns oder maximal CHF 1’200 pro Jahr
  • Gesamtbeitrag (Arbeitgeber plus Arbeitnehmer): 3,5% des Bruttolohns oder maximal CHF 2’800 pro Jahr

Der Unterschied von 2% zwischen Arbeitgeber- und Gesamtbeitrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Mitarbeitenden getragen werden, was eine gewisse Flexibilität bei der Aufteilung der Beiträge erlaubt. Bei Vorsorgeplänen mit leistungsorientierter Beitragsgarantie (Defined Benefit) gilt, dass die Mitarbeitenden durch kontinuierliche Anstellung einen langfristigen Leistungsanspruch erwerben müssen, der über die reine Beitragshöhe hinausgeht.

Im Vergleich zu bisherigen Beitragsregelungen stellt dies eine Anpassung dar, die sicherstellt, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen ihre Mitarbeitenden besser absichern. Die Höchstbeiträge von CHF 1’200 für Arbeitgeber und CHF 2’800 für die Gesamtbeiträge beziehen sich auf das Jahr und können bei höherem Einkommen entsprechend angepasst werden.

Für Vorsorgepläne ohne automatische Anmeldung, wie beispielsweise freiwillige oder betrieblich nicht qualifizierte Pläne, gelten keine Mindestanforderungen, was den Druck auf Arbeitgeber erhöht, die neuen Standards einzuhalten. Zudem sind die Mindestbeiträge so festgelegt, dass sie einerseits eine solide Altersvorsorge ermöglichen, andererseits aber die finanzielle Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem vertretbaren Rahmen halten.

Kosten für Arbeitnehmende und Arbeitgeber

Die Kosten für beide Parteien hängen vom Bruttolohn ab. Hier einige Beispiele basierend auf einem Jahreseinkommen:

  • Jährliches Einkommen CHF 50’000: Arbeitgeber zahlt mindestens CHF 750, Gesamtbeitrag mindestens CHF 1’750
  • Jährliches Einkommen CHF 80’000: Arbeitgeber zahlt mindestens CHF 1’200 (maximaler Beitrag), Gesamtbeitrag mindestens CHF 2’800 (maximaler Beitrag)
  • Jährliches Einkommen CHF 30’000: Arbeitgeber zahlt mindestens CHF 450, Gesamtbeitrag mindestens CHF 1’050
  • Jährliches Einkommen CHF 100’000: Arbeitgeber zahlt weiterhin maximal CHF 1’200, Gesamtbeitrag maximal CHF 2’800, da Höchstgrenzen erreicht sind

Diese Beispiele zeigen, dass bei höheren Einkommen die Beiträge innerhalb der festgelegten Maximalbeträge gedeckelt sind, während bei Einkommen nahe der Mindestgrenze der Anteil proportional geringer bleibt. Arbeitgeber müssen diese Beiträge über den Lohnabzug direkt an die Pensionskasse weiterleiten.

Für Arbeitnehmende bedeutet das, dass ein Teil des Beitrags direkt vom Lohn abgezogen wird, was die Nettolohnsumme entsprechend reduziert. Dennoch profitieren sie langfristig von einer besseren Altersvorsorge und eventuellen Zusatzleistungen wie Invaliditäts- oder Todesfallrenten.

Für Arbeitgeber entstehen somit neue finanzielle Verpflichtungen, die je nach Unternehmensgrösse und Mitarbeitendenstruktur variieren können. Gerade kleinere Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden, die bisher nicht automatisch in Vorsorgepläne eingeschrieben wurden, müssen ihre Lohnsysteme anpassen und die zusätzlichen Kosten in ihre Budgetplanung aufnehmen.

Regionale Unterschiede und Branchenbesonderheiten

In der Schweiz sind die Vorsorgeleistungen oft regional unterschiedlich geregelt, was sich auch auf die Umsetzung der automatischen Anmeldung auswirkt. Kantone mit höherem Einkommen und stärkerer Industrialisierung, wie Zürich, Basel-Stadt und Genf, weisen tendenziell höhere Vorsorgebeiträge und eine breitere Abdeckung auf.

In ländlicheren Gegenden, etwa im Kanton Uri oder im Jura, sind die durchschnittlichen Einkommen niedriger, und die Teilnahme an betrieblichen Vorsorgeplänen war bisher weniger umfassend. Die Einführung der automatischen Anmeldung soll daher auch dort Lücken schliessen und die Vorsorgesituation verbessern.

Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen, wie Gastgewerbe, Detailhandel oder Reinigungsdienste, profitieren von der Mindestlohngrenze von CHF 23’000, da viele Mitarbeitende ab diesem Einkommen automatisch einbezogen werden. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber in diesen Branchen die neuen Mindestbeiträge berücksichtigen, was insbesondere in Margen-schwachen Sektoren eine Herausforderung sein kann.

Grössere Industrien und Technologieunternehmen mit gut bezahlten Angestellten haben oft bereits umfassende Vorsorgepläne, die die Mindestanforderungen erfüllen oder übertreffen. Für diese Unternehmen stellt die automatische Anmeldung oft eine Formalisierung bestehender Prozesse dar.

Ausblick und Prognosen zur Wirkung des Auto-Enrolments

Die Einführung der automatischen Anmeldung zur betrieblichen Vorsorge ab 2026 wird voraussichtlich dazu führen, dass die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer in der zweiten Säule deutlich steigt. Experten schätzen, dass sich die Abdeckung um 10 bis 15 Prozentpunkte erhöhen könnte, was mehrere hunderttausend zusätzliche Versicherte bedeutet.

Langfristig wird erwartet, dass die finanzielle Absicherung im Alter verbessert wird und die Risiken von Altersarmut reduziert werden. Gleichzeitig muss beobachtet werden, wie sich die finanziellen Belastungen für Arbeitgeber entwickeln und ob es Anpassungen bei den Mindestbeiträgen oder Ausnahmen geben wird.

Es ist denkbar, dass die automatische Anmeldung einen positiven Einfluss auf die gesamte Vorsorgekultur in der Schweiz hat und weitere Reformen im Bereich der beruflichen Vorsorge anstößt. Die Behörden planen, die Umsetzung eng zu begleiten und nach den ersten zwei Jahren eine Evaluation durchzuführen, um Anpassungen vorzunehmen, falls nötig.

Ab 2026 wird in der Schweiz die automatische Anmeldung in die berufliche Vorsorge für viele Arbeitnehmer zur Pflicht. Mit klar definierten Mindestbeiträgen von 1,5% Arbeitgeber- und 3,5% Gesamtbeitrag wird die Altersvorsorge gestärkt. Die Regelung betrifft Mitarbeitende zwischen 23 und 60 Jahren mit einem Jahreseinkommen ab CHF 23’000 und soll die Lücken in der zweiten Säule schliessen. Arbeitgeber müssen sich auf neue finanzielle Verpflichtungen einstellen, während Arbeitnehmer von einer besseren Absicherung profitieren.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.