Kurz gesagt: Im Spital Burgdorf können Neugeborene in der Babygalerie erscheinen — aber nur, wenn die Eltern ausdrücklich zustimmen. Wir erklären, wie Sie sich 2026 anmelden, welche Formulare Sie brauchen, welche Fristen und Kosten auftauchen und wie Sie einen Eintrag löschen lassen.

Schnell-Übersicht

  • Wer: Neugeborene, die im Spital Burgdorf geboren wurden.
  • Anmeldung: Einwilligungsformular auf der Wochenstation oder Online unter https://www.spitalburgdorf.ch/babygalerie.
  • Unterschrift: Beide Eltern oder sorgeberechtigte Person nötig; minderjährige Eltern brauchen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
  • Publikation: In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Einreichung.
  • Kosten: Online-Aufnahme gratis; Abzüge/Downloads ab CHF 12, digitale Hochauflösung CHF 25, Versand CHF 7.50 (Stand 2026).
  • Löschung: Jederzeit per Mail oder schriftliches Gesuch möglich; Dauer standardmässig 12 Monate, Verlängerung auf Wunsch.

Warum die Babygalerie nutzen?

Mit der Babygalerie informieren Eltern schnell Verwandte und Freunde. Sie zeigt Vorname(n), Geburtsdatum, Geburtszeit, Gewicht in Gramm, Länge in Zentimetern und ein Foto — aber nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Eltern. Spital Burgdorf betreibt die Galerie als freiwilliges Serviceangebot; die Standardannahme ist, dass Basisdaten und ein Foto online gestellt werden, wenn beide Eltern zustimmen.

Viele Paare mögen die Galerie, weil sie offiziell und lokal wirkt; das Spital gibt an, die Daten würden in der Schweiz gespeichert. Still, es gibt Optionen: anonymisierte Einträge (nur Vorname oder Initialen), keine Veröffentlichung des Fotos oder nur ein Symbolbild. Das Angebot eignet sich besonders für Verwandte im Ausland, die schnell ein offizielles Lebenszeichen möchten.

Voraussetzungen

Für 2026 gelten diese Regeln: Das Angebot ist in erster Linie für Kinder gedacht, die im Spital Burgdorf zur Welt gekommen sind. Teilnehmen kann jede sorgeberechtigte Person. Beide Eltern müssen in der Regel die Einverständniserklärung unterschreiben; besteht alleinige Sorge, genügt die Unterschrift der sorgeberechtigten Person. Minderjährige Eltern brauchen die schriftliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Beim Datenschutz verweist das Spital auf das revidierte Bundesgesetz (nFADP) und seine internen Richtlinien. Fotos und Basisdaten werden standardmässig 12 Monate online gelassen. Eltern können bei der Anmeldung eine längere Verweildauer wählen oder die Löschung sofort verlangen. Technische Vorgaben: Elternfotos sollten im JPG- oder PNG-Format vorliegen, maximal 5 MB, empfohlen 1'200 × 1'600 Pixel für gute Darstellung.

Schritt-für-Schritt: Anmeldung bis Veröffentlichung

Anleitung: Schritt für Schritt von der Geburt bis zur Veröffentlichung im Netz.

  1. Formular erhalten oder herunterladen: Direkt nach der Geburt erhalten Eltern auf der Wochenstation das Formular «Einverständnis Babygalerie Spital Burgdorf 2026». Wer vorab lesen will, lädt das PDF von https://www.spitalburgdorf.ch/babygalerie herunter. Das Formular enthält Pflichtfelder und Optionen zur Foto- und Namensanzeige.

  2. Eingabe der Basisdaten: Tragen Sie Vorname(n), Familienname, Geburtsdatum, Geburtszeit, Gewicht (in Gramm) und Länge (in Zentimetern) ein. Optional gibt es ein Feld für einen kurzen Grusstext (max. 100 Zeichen). Der Geburtsort wird standardmässig «Spital Burgdorf» gesetzt; Abweichungen sind möglich, wenn die Geburt ausserhalb stattfand, aber die Klinik die Nachbetreuung übernimmt.

  3. Fotoauswahl: Eltern wählen, ob das Spital ein Foto macht oder ob sie ein eigenes Bild liefern. Wenn das Spital fotografiert, ist der Service für die Webdarstellung in der Regel gratis; die Bilder werden vom Spital für Weboptimierung zugeschnitten. Eltern, die eigene Fotos liefern, sollten JPG/PNG, max. 5 MB und mindestens 1'200 Pixel Kantenlänge wählen. Bei schlechten Lichtverhältnissen empfiehlt das Spital ein erneutes Hochladen.

  4. Unterschriften und Datenschutz: Beide Eltern oder die sorgeberechtigte Person unterschreiben das Formular. Es enthält konkrete Hinweise zur Datenverarbeitung (Speicherdauer, Weitergabe an Dienstleister, Lösch- und Widerspruchsrechte). Eltern markieren auf dem Formular, ob Name vollständig, nur Vorname oder Initialen veröffentlicht werden dürfen. Unterschriften können vor Ort handschriftlich oder digital per Tabletsignatur geleistet werden.

  5. Abgabe und Kontrolle: Geben Sie das Formular an der Wochenstation ab oder laden es digital hoch via das Formular auf der Webseite. Die Redaktion der Babygalerie prüft Einträge redaktionell — keine politischen, beleidigenden oder werblichen Texte werden veröffentlicht. Diese Prüfung dauert in der Regel 24–48 Stunden.

  6. Veröffentlichung: Nach Prüfung wird der Eintrag online gestellt. Eltern erhalten eine Bestätigung per E-Mail, inklusive Link zum Eintrag. Falls Eltern einen Download oder Druck bestellen, startet die Produktion nach Zahlungseingang; Standardlieferzeit für Abzüge: 5–10 Arbeitstage.

  7. Löschung und Änderungen: Eine Löschung oder Korrektur ist jederzeit möglich. Anträge richten Eltern schriftlich an [email protected] oder per Post an Spital Burgdorf, Babygalerie, Bahnhofstrasse 38, 3400 Burgdorf. Löschungen werden innerhalb von 7 Arbeitstagen umgesetzt; bei schwerwiegenden Gründen (rechtliche Anzeigen, Datenschutzverletzung) erfolgt eine Prioritätsbearbeitung.

Preise und Zahlungsmodalitäten (Stand 2026)

Die Teilnahme an der Online-Galerie ist gratis, solange nur die Basisdaten und ein Webfoto veröffentlicht werden. Für Zusatzleistungen gelten fixe Preise:

  • Digitaler Foto-Download (hochauflösend): CHF 25.–
  • Standardabzug 10×15 cm: CHF 12.– pro Exemplar
  • Grossformatdruck 20×30 cm: CHF 35.–
  • Versand innerhalb der Schweiz: CHF 7.50 pauschal

Zahlung per TWINT, PostFinance, Kreditkarte oder Rechnung möglich. Für Rechnungen gelten Zahlungsfristen von 30 Tagen; bei internationalem Versand fallen zusätzliche Portokosten an.

Tipps

Gute Praxis erleichtert alles. Falls Eltern ein eigenes Foto liefern, achten sie auf ruhigen Hintergrund, natürliches Licht und eine ungefähre Auflösung von 1'200 × 1'600 Pixel. Nutzen Sie die Option «nur Vorname», wenn Datenschutz gewünscht ist. Wer Wert auf schnelle Veröffentlichung legt, füllt das Formular leserlich oder lädt es online hoch — handschriftlich unleserliche Angaben verzögern die Freigabe.

Bei Namensänderungen (z. B. Nach der Registrierung) melden Eltern dies schriftlich. Für Drucke empfiehlt sich die Bestellung direkt mit der Online-Bestellfunktion, um Tippfehler zu vermeiden. Und: Die Galerie funktioniert mobil; der Link zum Eintrag lässt sich direkt in private Chat-Apps teilen.

Häufige Fehler vermeiden

Ofte Probleme entstehen durch fehlende Unterschriften, unleserliche Angaben, falsche Fotoformate oder die Annahme, dass Veröffentlichung sofort passiert. Vermeiden Sie diese Fehler:

  • Unterschrift eines Elternteils fehlt — nicht veröffentlichbar.
  • Handschrift unleserlich — Formulare online hochladen oder Personal um Hilfe bitten.
  • Falsches Fotoformat (z. B. TIFF) — JPG/PNG verwenden.
  • Erwartung «sofort live» — rechnen Sie mit 24–48 Stunden Prüfung.
  • Keine Löschoption gewählt — Löschung ist zwar möglich, aber formell zu beantragen.

Bei rechtlichen Fragen zur Namensveröffentlichung oder bei Schutzbedürftigkeit (Gewaltschutz, Vormundschaft) informiert die Datenschutzstelle des Spitals und die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über zusätzliche Schutzmassnahmen.

Die Babygalerie des Spital Burgdorf 2026 bietet einen einfachen, sicheren Weg, Geburtserinnerungen zu teilen. Wer Formular, Foto und Unterschriften korrekt einreicht, kann mit einer Veröffentlichung innerhalb von 24–48 Stunden rechnen; einfache Druck- und Download-Optionen sind gegen Gebühr verfügbar. Kontakt und Formular: https://www.spitalburgdorf.ch/babygalerie oder [email protected].

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.