Kantone und Gemeinden erwarten rund 300 Millionen CHF zusätzliche Sozialhilfekosten ab 2027. Grund ist, dass die ersten Geflüchteten aus der Ukraine ab März 2027 nach fünf Jahren vom Schutzstatus S in eine Aufenthaltsbewilligung B wechseln können und damit Anspruch auf reguläre Sozialhilfe erhalten. Zugleich hat das Parlament im Entlastungspaket Bundeszahlungen gekürzt und das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft eine Verordnungsänderung, die Kantonen mehr Spielraum bei Leistungen geben würde. Entscheidend ist der Entscheid des SEM und der Zeitplan bis März 2027.

1. Wer betroffen ist und wann

Der zentrale Zeitpunkt ist klar. Nach den geltenden Regeln führt der Statuswechsel von Schutzstatus S zu einer Aufenthaltsbewilligung B nach fünf Jahren dazu, dass Betroffene Anspruch auf dieselben Sozialhilfeleistungen erhalten wie Schweizerinnen und Schweizer beziehungsweise Inhaberinnen und Inhaber einer B-Bewilligung. Die ersten Personen erreichen diese Fünfjahresfrist im März 2027.

Eine Übersicht des Bundes, die Blick vor Ausbruch der laufenden Debatte vorlag, zeigt, dass im Lauf des Jahres 2027 Zehntausende Schutzbedürftige aus der Ukraine in diese Situation kommen. In Berichten ist die Zahl derjenigen, die dann eine B-Bewilligung erhalten könnten, mit bis zu 46 000 angegeben. Fachorganisationen und statistische Erhebungen weichen je nach Definition und Stichtag, weshalb verschiedene Berichte unterschiedliche Absolutzahlen nennen.

Beispielrechnung, kurz: Kommt eine Gemeinde oder ein Kanton mit grossen Zuzügen in kurzer Zeit in diese Lage, steigt die Belastung rasch an. Die fünfjährige Frist ist der gesetzliche Auslöser für den Anspruch.

2. Welche Leistungsunterschiede gelten heute

Personen mit vorübergehendem Schutzstatus S beziehen gegenwärtig reduzierte Leistungen nach dem Asylsozialhilferegime. Diese Sätze sind kantonal unterschiedlich und hängen auch von der Unterbringungsform ab.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) empfiehlt für eine alleinstehende Person einen Richtwert, den kantonale Tarifstrukturen jedoch nicht überall erreichen.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert, dass die aktuellen reduzierten Beträge oft nur 13 bis 23 Franken pro Tag für Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Fahrten abdecken. Eliane Engeler von der SFH warnt, dass solche Sätze unterhalb des Existenzminimums lägen und eine langfristige Perspektive für Betroffene erschwerten.

Kurzes Szenario, konkret: Eine alleinstehende Person mit 13 CHF Tagesleistungen hat praktisch keinen Spielraum für berufliche Eingliederungskosten oder gesundheitliche Zusatzbedarfe. Das begrenzt Mobilität und Teilhabe.

3. Wer zahlt künftig

Die Frage, wer die Mehrkosten trägt, ist der Kern der Debatte. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bund einen erheblichen Anteil der Kosten trägt. Im Rahmen des Entlastungspakets hat das Parlament die Bundeszahlungen jedoch gekürzt. Folgen: Kantone und Gemeinden würden ab 2027 deutlich stärker belastet.

Markus Kaufmann, Geschäftsführer der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos), schätzt die zusätzlichen Aufwendungen für Kantone und Gemeinden auf rund 300 Millionen Franken jährlich. Kaufmann präzisiert, dass nicht alle Betroffenen gleich verteilt finanziert würden. Er geht davon aus, dass etwa 27 500 Personen zusätzlich vollumfänglich von Kantonen und Gemeinden getragen werden müssten, während andere Fälle anders subsumiert oder durch Integration reduziert werden könnten.

Autoritäten weisen zudem darauf hin, dass je nach Kanton unterschiedlich entschieden wird, ob die Wohngemeinde oder der Kanton die Kosten übernimmt. Das führt zu stark variierenden finanziellen Folgen lokal.

4. Konkrete Folgen und Beispielrechnungen

Kantone und Gemeinden nennen erhebliche Belastungen. Die Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Effekte verteilt sind. Der Gemeindepräsident von Kradolf-Schönenberg TG rechnet für seine 4000-Einwohner-Gemeinde mit Mehrkosten von 150 000 bis 250 000 Franken jährlich, wenn rund 22 Betroffene den Statuswechsel vollziehen.

Auf kantonaler Ebene nennt der Kanton Waadt mehr als 4000 Betroffene mit einem reinen Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen von etwa 25 Millionen Franken und zusätzlich fehlenden Bundesmitteln von rund 75 Millionen Franken. Der Kanton Aargau erwartet im Jahr 2027 Mehrkosten bis zu 30 Millionen Franken, mit der Möglichkeit, dass sich die Belastung bis 2029 verdoppelt, falls Integration und Ausreisen keine Entlastung bringen.

Diese Einzelszenarien zeigen, dass Gemeinden mit kleinerer Steuerbasis besonders druckanfällig sind. In Einzelfällen wird ein Steuerfussanstieg als mögliche Deckungsmassnahme genannt. Die Verteilung der Last bleibt ein politischer und haushalterischer Streitpunkt.

Kantone und der Verband der Sozialdirektoren haben beim Bund Einsprache erhoben und massive finanzielle Folgen moniert. Parallel prüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) laut Aussage von Daniel Bach eine Verordnungsanpassung, mit dem Ziel, den Kantonen mehr Spielraum bei der Ausgestaltung der Unterstützungsleistungen einzuräumen. Daniel Bach, Staatssekretariat für Migration, erklärt: "Man gibt den Kantonen mehr Spielraum. Die Kantone sind frei, ob sie einen tieferen oder einen höheren Einsatz bezahlen wollen. Mit der Verordnungsänderung geben wir ihnen diese Flexibilität."

Die vorgesehene Anpassung würde es den Kantonen erlauben, entweder weiterhin die in der Asylsozialhilfe üblichen tieferen Sätze anzuwenden oder höhere kantonale Leistungen festzulegen. Kritiker, darunter Sozialdirektoren aus der Zentralschweiz, sehen darin eine kurzfristige fiskalische Entlastung für Kantone auf Kosten der Betroffenen.

Parteipolitische Initiativen im Parlament greifen unterschiedliche Lösungsansätze auf. Diskutiert werden strengere Bedingungen für den Statuswechsel, Integrationsauflagen und Forderungen nach einer längerfristigen Bundesbeteiligung. Diese politischen Optionen stehen in Konflikt: Mehr staatliche Leistungen bedeuten höhere Kosten für Kantone, strengere Bedingungen verschlechtern die soziale Lage der Betroffenen.

Gemeinden müssen die angekündigten Änderungen in ihre Budgetplanung aufnehmen und verschiedene Szenarien durchspielen. Bei den Prüfungen stehen Optionen wie Steuererhöhungen, Umverteilungen im kommunalen Haushalt oder Kürzungen bei anderen Leistungen zur Debatte.

Mehrere Gemeinden und Kantone prüfen flankierende Massnahmen zur Kostenreduktion. Namentlich genannt sind:

First, Beschleunigte Integration in den Arbeitsmarkt,. Second, Verstärkte Sprach- und Berufsbildungsangebote,. Third, Fallmanagement, das auf schnelle Erwerbsbeteiligung abzielt.

Vertreter der Kantone fordern, dass Bund und Parlament klare Regeln schaffen, damit Kommunen langfristig planen können. Einzelne Kantone haben bereits interne Schätzungen für die Jahre 2027 bis 2029 erstellt und sprechen von einer spürbaren Belastung der Sozialfinanzen.

Praxisbeispiel: Eine kleine Gemeinde muss entscheiden, ob sie Reserven opfert, den Steuerfuss erhöht oder in Sprachprogramme investiert. Jede dieser Entscheidungen hat direkte Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft und das Gemeindeleben.

Wird die Verordnung so geändert, dass Kantone die Möglichkeit haben, reduzierte Sätze weiterzulassen, bliebe für viele Betroffene faktisch ein tieferes Unterstützungsniveau bestehen. Hilfsorganisationen warnen, dass dies die Integration und die Würde Betroffener untergrabe. Eliane Engeler von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) hat ausdrücklich den Mangel an langfristiger Perspektive kritisiert.

Politische Initiativen im Parlament verfolgen konkurrierende Ziele. Einige verlangen eine Angleichung an Schweizer Niveaus, andere wollen die automatische Erteilung der B-Bewilligung überprüfen oder Integrationsbedingungen anordnen. Juristisch bleibt offen, welche verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grenzen eine kantonale Reduktion von Leistungen hat.

Für betroffene Personen könnte das heissen, dass ihr Lebensstandard von Kanton zu Kanton variiert. Das wirkt auf Integration und Arbeitsmarktchancen.

First, Budgetplanung 2027-2029: Szenarien mit 0, 50 und 100 Prozent zusätzlichen Fällen durchspielen. Second, Prüfung von Steuerfussanpassungen und internen Umschichtungen. Third, Investition in Sprach- und Berufsbildungsangebote zur Beschleunigung der Integration. Fourth, Einrichtung oder Ausbau von Fallmanagement zur schnellen Erwerbsbeteiligung. Fifth, Koordination mit Kanton und Nachbargemeinden zur Kostenverteilung.

Markus Kaufmann, Geschäftsführer der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos), fasst die fiskalische Dimension zusammen: rund 300 Millionen CHF Mehrkosten jährlich. Daniel Bach vom Staatssekretariat für Migration (SEM) weist auf die geplante Verordnungsanpassung hin, die den Kantonen «Spielraum» geben soll. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) mit Eliane Engeler betont die Risiken für Integration und Lebenswürdigung, wenn reduzierte Sätze weiter angewendet würden.

Der einschlägige rechtliche Auslöser ist die Fünfjahresfrist vom Schutzstatus S zur Aufenthaltsbewilligung B. Der konkret nächste Kalendertermin ist März 2027, wenn die ersten Personen die Frist erreichen und formal anspruchsberechtigt werden. Gleichzeitig liegt beim SEM die Prüfung einer Verordnungsänderung. Der Ausgang und der Zeitpunkt der Umsetzung sind derzeit offen, werden aber massgeblich entscheiden, ob Kantone die tiefen Asylsozialhilfesätze weiter anwenden können.

Related Articles

Der Stichtag ist März 2027. Dann beginnen die ersten Statuswechsel und die geschätzten Mehrkosten von rund 300 Millionen CHF treffen Kantone und Gemeinden. Parallel entscheidet das Staatssekretariat für Migration über eine mögliche Verordnungsänderung, die den Kantonen Spielraum bei Leistungen eröffnen würde. Haushalteplaner sollten beide Entwicklungen in ihren Szenarien berücksichtigen.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.