1,5 bis 4 Prozent. So viel mehr bringt ein Verkauf einer Lebensversicherung am Zweitmarkt im Schnitt gegenüber einer direkten Kündigung beim Versicherer. Das zeigt ein Vergleich, den die Deutsche Wirtschafts Nachrichten nennt; SRF Kassensturz und ein Beraterratgeber der Allianz (2026) schildern, dass vor allem private Haushalte mit kapitalbildenden Policen betroffen sind. Verbraucherschützer und eine Untersuchung von Policen Direkt bemängeln, dass Versicherer Kunden kaum über Alternativen informieren.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung heute auszahlt. Berechnet wird er aus den eingezahlten Prämien abzüglich verschiedener Kostenpositionen: bereits verrechnete Abschlussprovisionen, laufende Verwaltungsgebühren und die Kosten für gewährte Zinsgarantien. In den frühen Jahren einer Police führt diese Rechenweise häufig zu einem deutlichen Verlust gegenüber den eingezahlten Beiträgen.

"Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist in der Regel mit einem hohen Verlust verbunden", sagte Stefan Thurnherr von VZ Insurance Services AG. Er rät Versicherten, vor einer Entscheidung den Versicherer den aktuellen Rückkaufswert berechnen zu lassen. Nur so lasse sich feststellen, wie gross die Differenz zur Summe der bisher gezahlten Beiträge tatsächlich ist.

Warum der Zweitmarkt oft attraktiver ist

Als Alternative zur direkten Kündigung nennen Ratgeber und Verbraucherschützer drei gebräuchliche Wege. Ein Ergebnis, das die Deutsche Wirtschafts Nachrichten zitiert, lautet: Ein Verkauf der Police am Zweitmarkt erzielt im Schnitt zwischen 1,5 und 4 Prozent mehr als die Kündigung beim Versicherer. Diese Mehrerträge ergeben sich, weil spezialisierte Aufkäufer Kosten anders bewerten und den zukünftigen Wert von Garantiezinsen, Überschüssen und Schlussboni höher anrechnen.

Der Zweitmarkt ist vor allem für kapitalbildende Policen interessant. Käufer achten auf bestimmte Merkmale: ältere Verträge mit vergleichsweise hohem Garantiezins und eine verbleibende Laufzeit von mindestens drei Jahren erhöhen die Chance auf Ankauf. Verträge, die fondsgebunden sind, staatlich gefördert oder Teil der betrieblichen Altersvorsorge sind, werden meist nicht angekauft. Nach dem Verkauf treten die Erwerber alle Ansprüche an der Police vollständig an sich, oft fällt dabei auch der Hinterbliebenenschutz weg.

Drei Optionen statt Kündigung

Erstens, die Police beitragsfrei stellen. Dabei bleibt die Deckung formal erhalten, die angesparte Summe wird aber nicht weiter aufgefüllt.

Diese Lösung kann sinnvoll sein, wenn die laufenden Prämien kurzfristig nicht mehr tragbar sind und eine spätere Wiederaufnahme möglich erscheint.

Zweitens, der Verkauf am Zweitmarkt. Käufer übernehmen die weitere Beitragszahlung und profitieren gegebenenfalls von vorhandenen Garantiezinsen und künftigen Überschüssen. Ratgeber der Allianz (2026) und SRF warnen jedoch, dass beim Verkauf viele Kostenbestandteile und steuerliche Regeln in die Entscheidung einfließen. Die finanziellen Vorteile sind nicht automatisch gegeben; sie müssen anhand des individuellen Vertrags und der Kostenstruktur geprüft werden.

Drittens, in Einzelfällen kann eine Reduktion des Versicherungsumfangs oder die Umwandlung in eine reine Vorsorgeform geprüft werden. Solche Anpassungen sind vertraglich möglich, führen aber zu weniger Schutz oder zu anderen Leistungsprofilen im Leistungsfall.

Die Verbraucherinformationsstellen empfehlen ausdrücklich, unabhängigen Rat einzuholen. Die wirtschaftlichen Folgen sind komplex, weil neben Rückkaufswerten auch Steuereffekte, Hinterbliebenenschutz und die Frage der Beitragsfortführung eine Rolle spielen.

Bei fondsgebundenen Policen weisen Experten darauf hin, dass ein Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren empfohlen wird. Die Rendite dieser Produkte hängt stark von Börsenschwankungen ab, so die Beratungsliteratur. Wer frühzeitig verkauft, läuft Gefahr, Verluste zu realisieren, die sich bei längerem Halten abschwächen könnten.

Steuerlich können Policen in bestimmten Fällen Vorteile bieten. Die Allianz nennt hierfür klare Kriterien: Die Police sollte vor dem 66. Geburtstag abgeschlossen worden sein, nicht vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt werden und eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren aufweisen. Nur dann kommen je nach Konstruktion unterschiedliche steuerliche Begünstigungen zum Tragen.

Marktbeobachter und Verbraucherschützer kritisieren, dass Versicherer ihre Kunden nicht flächendeckend auf die Alternativen hinweisen. Diese Kritik stützt sich auf konkrete Bestandsaufnahmen.

Eine Untersuchung von Policen Direkt, die 74 jährliche Standmitteilungen auswertete, fand nur bei acht Versicherern Hinweise auf Alternativen zur Kündigung. Dieses Ergebnis legt nahe, dass viele Versicherte über Optionen wie Beitragsfreistellung oder Zweitmarktverkauf gar nicht informiert werden.

Wer überlegt, eine Lebensversicherung vorzeitig aufzulösen, sollte deshalb drei Schritte beachten. Erstens, den aktuellen Rückkaufswert vom Versicherer schriftlich berechnen lassen. Zweitens, unabhängigen Finanzrat einholen, um steuerliche und langfristige Folgen abzuschätzen. Drittens, Angebote am Zweitmarkt prüfen, wenn es sich um eine kapitalbildende Police mit passenden Vertragsmerkmalen handelt.

Related Articles

Eine Auswertung von Policen Direkt fand nur wenige Hinweise auf Alternativen zur Kündigung in den geprüften jährlichen Standmitteilungen. Ursprünglich berichtet von srf.ch.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.