Die ePA ist seit dem 15. Januar 2025 flächendeckend verfügbar — doch ohne Anpassung an den European Health Data Space (EHDS) bleibt ihr grenzüberschreitender Nutzen begrenzt. Deutschland muss seine elektronische Patientenakte (ePA) an die Anforderungen des EHDS anpassen, damit Gesundheitsdaten grenzüberschreitend nutzbar werden und Behandlungsprozesse funktionieren.
Was der European Health Data Space verlangt
Der European Health Data Space (EHDS) zielt darauf ab, grenzüberschreitend Gesundheitsdaten nutzbar zu machen und die Versorgung innerhalb der EU zu ermöglichen. Das Projekt soll nicht nur den Austausch von Informationen erlauben, sondern sicherstellen, dass Behandlungsprozesse auch länderübergreifend funktionieren. Für Deutschland bedeutet das: Die nationale Infrastruktur muss so aufgebaut sein, dass sie mit dem EHDS kompatibel ist.
Auf der Gesundheitsdatenmesse DMEA in Berlin beschrieben Verantwortliche die konkreten Bausteine, die dafür nötig sind. Zentral ist die Verknüpfung von Identität, standardisierten Datenformaten und nationalen Schnittstellen, damit etwa ein Behandlungsdokument aus Deutschland in einem anderen EU‑Land gelesen und genutzt werden kann.
Praktisch heißt das, dass relevante Datentypen strukturiert abgebildet und über nationale Kontaktpunkte ausgetauscht werden können. Genannt wurden unter anderem:
- Medikationsdaten
- Laborbefunde
- Arztbriefe
Die Idee hinter dem EHDS ist technisch einfach, praktisch aber komplex: Patienteninformationen sollen dort sein, wo sie gebraucht werden — maschinenlesbar und interoperabel.
Die Rolle der ePA in Deutschland
Die elektronische Patientenakte (ePA) bildet in Deutschland die Basis für den Anschluss an den EHDS. Vertreter der Gematik, darunter Lena Dimde und Charly Bunar, erklärten auf der DMEA, die ePA solle mit strukturierten Daten voranschreiten, um Versorgungsprozesse zu verbessern.
Das bedeutet: Nicht alle medizinischen Dokumente sollen einfach als PDF vorliegen. Vielmehr geht es darum, spezifische Datentypen so zu modellieren, dass sie maschinenlesbar sind und elektronisch verarbeitet werden können. Das erleichtert Übersetzungen, automatische Auswertungen und die Übernahme in Praxis‑ und Krankenhaussoftware.
Gematik‑Vertreter erklärten, dass die Auswahl der Datentypen entscheidend ist: Nur wenn genau jene Informationen, die für die Versorgung gebraucht werden, auch im EHDS vorgesehen sind, ergeben sich die erwarteten Verbesserungen in der Praxis.
National Contact Point for eHealth und grenzüberschreitende Abläufe
Ein zentrales Element für den grenzüberschreitenden Austausch ist der National Contact Point for eHealth (NCPeH). Der NCPeH soll die technische und organisatorische Verbindung zwischen den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten herstellen. Über diesen Kontaktpunkt werden Datenflüsse initiiert und standardisiert.
Vertreter der Gematik erklärten, dass der NCPeH die Einlösung eines deutschen E‑Rezepts im EU‑Ausland ermöglichen soll. Damit würden Patienten mit einem in Deutschland ausgestellten E‑Rezept auch in anderen EU‑Ländern ihre Medikamente leichter erhalten können. Solche Abläufe erfordern neben technischer Interoperabilität auch abgestimmte Prozesse auf Seiten der Leistungserbringer und der Apotheken im Ausland.
Der NCPeH wirkt als digitaler Vermittler und übernimmt Aufgaben wie:
- Routing und Adressierung von Anfragen
- Umwandlung in das richtige Datenformat
- Bereitstellung notwendiger Übersetzungen
Nur so lassen sich Missverständnisse vermeiden, wenn etwa ein Laborbefund in einer Fremdsprache vorliegt.
Warum das wichtig ist
Nur wenn Datentypen strukturiert, maschinenlesbar und über den National Contact Point for eHealth (NCPeH) ausgetauscht werden können, funktionieren grenzüberschreitende E‑Rezepte, Laborbefunde und Arztbriefe in der Praxis. Andernfalls bleiben Dokumente zwar abrufbar, sind aber nicht unmittelbar nutzbar für die Behandlung im Ausland — genau hier setzen die EHDS‑Anforderungen an.
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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit dem 15. Januar 2025 flächendeckend in Deutschland verfügbar. Ob die erwarteten Verbesserungen in der Versorgung tatsächlich eintreten, hängt jetzt davon ab, ob die ePA zügig EHDS‑kompatibel gemacht und die nötigen NCPeH‑Funktionen umgesetzt werden.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.