Meta protokolliert auf Arbeitsgeräten von Beschäftigten Mausbewegungen, Klicks, Tastatureingaben und gelegentlich Bildschirmfotos — offiziell zur Verbesserung von KI‑Systemen, nicht zur Leistungsüberwachung. Das Unternehmen hat US‑Mitarbeitende über das interne Tracking‑Tool «Model Capability Initiative» (MCI) informiert.

Was das Tool aufzeichnet

  • MCI läuft auf Arbeitsgeräten und protokolliert Interaktionen mit arbeitsbezogenen Programmen und Websites.
  • Erfasste Daten: Mauszeigerbewegungen, Mausklicks, Tastatureingaben; gelegentlich werden Bildschirmfotos angefertigt, um Menü‑ und UI‑Nutzung zu dokumentieren.
  • Meta gibt an, die Aufzeichnung beschränke sich auf berufliche Tätigkeiten; das Unternehmen betont, es handele sich nicht um Leistungsüberwachung.
  • Welche Inhalte als „sensibel“ gelten und wie diese gefiltert werden, hat Meta nicht konkret erläutert.

Warum Meta die Daten sammelt

Meta begründet die Datensammlung mit dem Ziel, KI‑Agenten zu entwickeln, die Mitarbeitende bei Computerarbeit unterstützen oder Routineaufgaben automatisiert erledigen können. Modelle bräuchten reale Beispiele für typische Interaktionen wie Tastenkombinationen oder Auswahl in Dropdown‑Menüs.

In internen Mitteilungen stellte Andrew Bosworth die Vision dar, wonach Angestellte die eigentliche Arbeit leisten und KI diese anleiten, prüfen und verbessern soll. Details zur Verarbeitung und Speicherung der Trainingsdaten nannte das Unternehmen nicht.

Die verstärkte Datenerfassung steht im Kontext einer stärkeren Ausrichtung von Meta auf KI‑Entwicklung, begleitet von Umstrukturierungen im Konzern.

Rechtslage und regulatorische Fragen

Die rechtliche Zulässigkeit hängt vom jeweiligen Rechtsraum ab: In den USA ist das Sammeln solcher Daten auf firmeneigenen Geräten unter bestimmten Bedingungen einfacher möglich, während in der EU die DSGVO strikte Anforderungen an die Erhebung personenbezogener Daten am Arbeitsplatz stellt.

Meta verweist auf Schutzmechanismen, machte aber keine detaillierten Angaben zu Speicherfristen, Zugriffskontrollen oder Anonymisierungsverfahren. Ohne diese Transparenz bleiben rechtliche Risiken und Fragen zum Datenschutz bestehen.

Reaktionen und ethische Einordnungen

Datenschützer, Betriebsräte und Mitarbeitende dürften besorgt sein: Die Grenze zwischen technischem KI‑Training und arbeitsplatzbezogener Überwachung erscheint schmal. Meta betont, dass MCI nicht für Leistungsbeurteilungen verwendet werde.

Warum das wichtig ist: Da die EU durch die DSGVO strikte Vorgaben für personenbezogene Daten macht, ist das Vorgehen von Meta in Europa potenziell stärker prüfungsbedürftig. Fehlende Angaben zu Anonymisierung und Speicherfristen erschweren die rechtliche Einschätzung.

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Offen bleibt, wie Meta Speicherfristen, Zugriffskontrollen und Anonymisierung regelt — diese Details sind zentral für die rechtliche Beurteilung. Meta‑Sprecher: Die durch MCI gesammelten Daten würden nicht für Leistungsbewertungen oder andere Zwecke ausser dem KI‑Training genutzt.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.