In der Klageschrift gegen Netflix steht der Satz "When you watch Netflix, Netflix watches you" als verdichtete Formel für die Vorwürfe, die der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton am 11. Mai 2026 einreichte. Paxton behauptet, Netflix sammele in grossem Stil Nutzerdaten, gebe Sehgewohnheiten an Datenbroker und Werbetechnikfirmen weiter und setze Produktmechaniken wie Autoplay ein, um insbesondere Kinder länger vor Bildschirmen zu halten. Er fordert unter anderem die Löschung angeblich illegal erworbener Daten, ein Verbot zielgerichteter Werbung ohne Einwilligung und die standardmässige Deaktivierung von Autoplay in Kinderprofilen.
Der Kläger ist Ken Paxton, Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Texas. Er reichte die Klage am Montag, 11. Mai 2026, beim Bezirksgericht in Collin County ein. In der Einleitung der Beschwerde steht der prägnante Satz "When you watch Netflix, Netflix watches you", mit dem Paxton das zentrale Vorwurfspaket zusammenfasst. Die Klage richtet sich gegen Netflix als Unternehmen und bestreitet dessen öffentliches Bild als datensparsamer Anbieter.
Vorwürfe im Detail
Nach Darstellung der Klage erhebt Netflix in grossem Umfang Nutzerdaten, verfolgt Sehgewohnheiten und Präferenzen und übermittelt diese Informationen an Datenbroker und Werbetechnikfirmen. Die Staatsanwaltschaft schreibt, aus dieser Praxis resultierten dem Unternehmen jährlich "Milliarden Dollar" an Erlösen. Die Beschwerde zitiert Aussagen früherer Netflix-Manager, darunter das Zitat von Reed Hastings "we don’t collect anything", um zu belegen, dass das Unternehmen gegenüber Kundinnen und Kunden sowie Aktionären den Eindruck eines datensparenden Geschäftsmodells vermittelt habe, obwohl intern Daten gesammelt worden seien.
Ein zentrales Element der Anklage sind konkrete Produktgestaltungen, die Paxton als "dark patterns" bezeichnet. Besonders hervorgehoben wird die Autoplay-Funktion, die automatisch die nächste Folge oder eine neue Sendung startet. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, diese Funktion halte vor allem Kinder länger vor dem Bildschirm und sei darauf ausgelegt, Nutzungszeit zu maximieren. Paxton fordert deshalb auch spezifische Eingriffe gegen solche Produktmechaniken, etwa ein standardmässiges Deaktivieren der Autoplay-Funktion in Kinderprofilen.
Die Klage legt nahe, dass Netflix die gesammelten Daten nicht nur zur Produktverbesserung nutze, sondern auch an Dritte weitergebe, die mit zielgerichteter Werbung Erlöse erzielen. Paxton behauptet, diese Weitergabe und Monetarisierung sei ohne rechtsgültige Einwilligung erfolgt und falle unter irreführende Geschäftspraktiken.
Rechtliche Forderungen und Kontext
Als rechtliche Grundlage nennt Paxton den Texas Deceptive Trade Practices Act, kurz DTPA. Er verlangt gerichtliche Anordnungen, die die Datenerhebung und die Weitergabe an Werbepartner stoppen sollen, sowie die Löschung angeblich illegal gesammelter Daten. Zudem verlangt die Klage ein Verbot, solche Daten für gezielte Werbung ohne Einwilligung zu verwenden, und Zwangsmaßnahmen gegen Produktfunktionen wie Autoplay in Profilen für Kinder.
Darüber hinaus fordert Paxton zivilrechtliche Sanktionen von bis zu 10'000 US-Dollar pro Verstoß gegen das Gesetz.
Die Klage steht nicht für sich allein. Paxton weist explizit auf ein früheres Verfahren in Los Angeles hin, in dem im März ein Geschworenengericht Unternehmen für die Gestaltung süchtig machender Produkte gegenüber jungen Nutzerinnen und Nutzern für haftbar erklärte. Paxton führt dieses Verfahren als relevante Vorgabe an und bindet die texanische Klage in eine Welle ähnlicher juristischer Auseinandersetzungen mit Techfirmen ein.
Zur Einordnung verweisen einige Berichte auf die globale Reichweite von Netflix und auf die Menge an Nutzerdaten, auf die das Unternehmen zugreifen kann, um die potentielle Grösse der behaupteten Praxis zu verdeutlichen. In der Berichterstattung gibt es zudem abweichende Angaben bei Details. So nennen verschiedene Quellen unterschiedliche Jahre für ein von der Klage zitiertes Hastings-Zitat; zwei Berichte nennen 2020, ein anderer 2019. Die Klageschrift zitiert die Aussage, die präzise Jahresangabe weicht aber je nach Quelle ab.
Die Reaktionen von Netflix sind in den Berichten nicht einheitlich dokumentiert. Mehrere Berichte notieren, dass Netflix zunächst nicht unmittelbar auf Anfragen reagierte. Mindestens ein Bericht zitiert hingegen eine Stellungnahme von Netflix, in der das Unternehmen laut Reuters die Vorwürfe zurückwies und erklärte, man nehme die Privatsphäre der Mitglieder ernst und halte sich an geltende Datenschutzgesetze.
Paxtons Klage zielt ausdrücklich auf einstweilige Anordnungen, die die angebliche Datenerhebung und die Weitergabe an Werbepartner stoppen sowie die Autoplay-Funktion in Kinderprofilen standardmässig deaktivieren sollen. In den vorliegenden Berichten ist kein konkreter Gerichtstermin zur Entscheidung über solche einstweiligen Anordnungen genannt.
Das Verfahren wurde am 11. Mai 2026 eingeleitet und läuft derzeit vor dem Bezirksgericht in Collin County.
Die Beschwerde kombiniert technische Vorwürfe zur Produktgestaltung mit rechtlichen Ansprüchen gegen angebliche Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Paxton versucht, die Praxis der Datennutzung in eine Reihe zivilrechtlicher Verstösse gegen den DTPA zu übersetzen, mit dem Ziel, sowohl Unterlassungen als auch finanzielle Sanktionen zu erzwingen.
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Konkret verlangt Paxton in der Klage zivilrechtliche Strafen von bis zu 10'000 US-Dollar pro Verstoß gegen das Texas Deceptive Trade Practices Act und einstweilige Anordnungen, die Datenerhebung stoppen und Autoplay in Kinderprofilen deaktivieren sollen.
Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.