Sperrungen, Bußgelder und Abmahnungen drohen Onlinehändlern, weil Plattformen und Gerichte seit 2025 strengere Regeln zur Preis- und Zahlungs­transparenz durchsetzen. Google verlangt seit Oktober 2025 in Produktanzeigen Endpreise und alle Nebenkosten. Die Rechtsprechung hat 2025 zudem klargestellt, dass Einschränkungen bei Werbeaussagen, etwa zur Verfügbarkeit von Zahlungsmethoden, klar kenntlich gemacht werden müssen. Das Ergebnis ist eine klare Forderung an Händler: Entweder alle Zahlungsgebühren in den Endpreis einrechnen oder die Zusatzkosten pro Zahlungsart offen und gut sichtbar ausweisen, wenn sie rechtssicher und vertrauenswürdig bleiben wollen.

Einerseits werben Händler weiterhin mit Formulierungen wie «kostenlos» oder «Kauf auf Rechnung», andererseits zeigen BankingCheck und eine Analyse der Deutschen Bundesbank, dass Gebühren oft verschleiert sind und Transaktionskosten je nach Zahlungsmittel erheblich variieren.

Die Praxis hat sich geändert, weil sowohl private Plattformen wie Google als auch die Rechtsprechung klare Regeln durchgesetzt haben. Google hat in einer globalen Mitteilung die Anforderungen ab Oktober 2025 verschärft: Produktanzeigen müssen Endpreise, Steuern, Versand- und Zusatzkosten sowie eine Aufschlüsselung unterschiedlicher Zahlungsmodalitäten enthalten. Versteckte oder erst im Checkout sichtbare Kosten sind in Anzeigen nicht mehr zulässig.

Parallel dazu hat der EuGH mit seinem Urteil vom 15. Mai 2025 die rechtliche Messlatte erhöht. Im zugrundeliegenden Verfahren entschied das Gericht, dass eine Werbeaussage wie «Bequemer Kauf auf Rechnung» irreführend ist, wenn die tatsächliche Verfügbarkeit an eine Bonitätsprüfung gebunden ist und diese Einschränkung nicht klar und leicht zugänglich mitgeteilt wird. Verbraucherschützer hatten das Verfahren angestrengt, weil sie irreführende Verkaufsförderung als zentrales Problem sehen.

Auf regulatorischer Ebene bestehen in EU‑Märkten und in deutschsprachigen Rechtsordnungen konkrete Vorgaben. In Deutschland regeln das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, und die Preisangabenverordnung, PAngV, die Pflicht zur Nennung von Endpreisen inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten. Für die Schweiz fasst die Anleitung auf exali.ch die Anforderungen der Preisbekanntgabeverordnung zusammen: Endpreisangaben müssen alle obligatorischen Kosten einschliessen, Versand- und Zusatzkosten klar erkennbar sein, und Preisbestandteile dürfen nicht erst im Checkout erscheinen.

Praktische Modelle für Händler und ihre Folgen

Aus der Praxis kristallisieren sich zwei praktikable Konzepte, die Händler umsetzen können. Erstens: vollständige Integration aller entstehenden Kosten in den Endpreis. Das bedeutet, dass Zahlungsgebühren nicht separat ausgewiesen werden, sondern in den Produktpreis eingerechnet werden. Dieser Ansatz erfüllt die Transparenzpflichten, vereinfacht die Preiskommunikation und verhindert sogenanntes Drip Pricing, also das schrittweise Offenlegen von Zusatzkosten erst gegen Ende des Kaufprozesses.

Marketingbotschaften bleiben klarer, und das Risiko irreführender Werbung sinkt.

Zweitens: eine explizite, gut sichtbare Aufschlüsselung nach Zahlungsarten. Händler zeigen auf Produkt- oder Checkout‑Seiten, welche Zahlungsarten zusätzliche Gebühren verursachen und wie hoch diese sind. Diese Variante entspricht ebenfalls den Vorgaben, ist aber technisch anspruchsvoller: Preis- und Checkout‑Engines müssen Zahlungsart-spezifische Kosten hinterlegen, Anzeigen‑Templates und Rechtstexte müssen angepasst werden, und Marketingbotschaften sind präziser zu formulieren. Der Aufwand ist höher, aber die Wahlfreiheit für Kundinnen und Kunden bleibt erhalten.

BankingCheck berichtet, dass viele Nutzerinnen und Nutzer Gebühren als wenig durchschaubar empfinden; oft verbergen sich hinter «kostenlosen» Angeboten indirekte Gebühren oder Wechsel- und Aufladeentgelte bei Wallets. Die Deutsche Bundesbank weist in ihrer Analyse die Unterschiede der Transaktionskosten je nach Zahlungsmittel aus, auch wenn konkrete Beträge je nach Segment variieren. Diese Fakten zeigen: mangelnde Transparenz untergräbt Vertrauen, während klare Information Abmahnungsrisiken und Reputationsschäden verringert.

Händler sollten die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen dieser Optionen nicht unterschätzen. Die Umstellung hat praktische Kosten: technische Anpassungen, Rechtsberatung, Aktualisierung von Anzeigenkampagnen und mögliche Umsatzeffekte, wenn Kunden auf Zahlungsarten mit Gebühren verzichten.

Gleichzeitig mussten Werbetreibende ihre Kampagnen bereits bis Oktober 2025 anpassen, um Sperrungen und Sanktionen bei Google zu vermeiden. Wer pauschal mit Zahlungsarten wirbt, riskiert rechtliche Auseinandersetzungen, wenn die Modalitäten faktisch eingeschränkt sind oder Gebühren erst im Checkout auftauchen.

Händler argumentieren, dass umfassende Offenlegungspflichten zusätzlichen organisatorischen Aufwand und Kosten erzeugen. Diese Kritik ist berechtigt, doch sie steht gegen zwei handfeste Gefahren: erstens rechtliche Sanktionen nach UWG, PAngV und nationalem Recht, zweitens Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden, der sich mittel- bis langfristig auf Conversion und Loyalität auswirkt. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Klarheit so wichtig, dass sie den Weg zum EuGH-Prozess begleitet hat.

Für grenzüberschreitend agierende Shops gilt: Wer in EU‑Märkten werben oder dort Anzeigen schalten will, muss die dortigen Vorgaben erfüllen. Händler in der Schweiz müssen zusätzlich die hiesigen Regeln der Preisbekanntgabeverordnung beachten und ihre Preisangaben so pflegen, dass Endpreisangaben inklusive aller obligatorischen Kosten sofort erkennbar sind, wie exali.ch zusammenfasst.

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Die Google‑Änderung trat im Oktober 2025 in Kraft. Für Onlinehändler bleibt die konkrete Aufgabe: Preis‑ und Zahlungsangaben so zu gestalten, dass sie sowohl die Plattformregeln als auch die verschärfte Rechtsprechung erfüllen, also entweder Gebühren in den Endpreis einrechnen oder Zusatzkosten pro Zahlungsart offen ausweisen.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.