Die seit dem 1. April geltende 12‑Uhr‑Regel hat die Gewinnmargen bei Superbenzin in den ersten zwei Wochen nach Einführung im Schnitt um rund 6 Cent pro Liter erhöht, zeigen Analysen des ZEW Mannheim und des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE). Für Diesel lässt sich im gleichen Zeitraum kein klarer, belastbarer Effekt nachweisen.

Studie und zentraler Befund

Wirtschaftsforscher des Leibniz‑Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim und des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) analysierten die unmittelbaren Folgen der am 1. April in Kraft getretenen sogenannten 12‑Uhr‑Regel. Sie verglichen die stationären Nettopreise an Tankstellen in den 14 Tagen vor und nach der Reform mit den entsprechenden Großhandelspreisen aus der europäischen Handelsregion Amsterdam‑Rotterdam‑Antwerpen (ARA).

Kernergebnis: Bei Superbenzin stieg die durchschnittliche Gewinnmarge in den ersten zwei Wochen nach Inkrafttreten um rund 6 Cent pro Liter gegenüber dem Zeitraum davor. Für Diesel konnten die Forschenden im Beobachtungszeitraum keine verlässliche, einheitliche Erhöhung nachweisen; die Margen zeigten starke Schwankungen.

Grösse der Anbieter verändert Wirkung

Die Wirkung der Regel fiel nicht gleichmässig aus: Kleinere Ketten und unabhängige Tankstellen verzeichneten die stärksten Margenanstiege, während grosse Mineralölkonzerne tendenziell weniger erhöhte Aufschläge zeigten. Justus Haucap, Direktor des DICE, führt das unter anderem auf höhere kartellrechtliche Prüfungserwartungen grösserer Unternehmen zurück.

Regionale Unterschiede: stärkerer Effekt im Süden

Die Forschenden berichten, dass die Wirkung in Süddeutschland besonders ausgeprägt war. Leonard Gregor (DICE) nannte in einem Interview, dass die Margensteigerung bei Benzin im Süden bis zu 1,2 Cent pro Liter höher ausfiel, bei Diesel bis zu 2,4 Cent pro Liter höher als in anderen Regionen. Als mögliche Erklärungen werden ein höheres Pro‑Kopf‑Einkommen und regionale Unterschiede in Lieferketten und Beschaffungswegen genannt.

Methodik und Datenbasis

  • Datenquelle: Off‑Shop‑Preise der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTSK).
  • Vergleichswerte: Großhandelspreise aus der ARA‑Region.
  • Zeithorizont: je 14 Tage vor und nach dem 1. April — Fokus auf die unmittelbare Händlerreaktion.
  • Berechnung: Differenz zwischen an der Zapfsäule berichteten Nettopreisen und beobachteten Großhandelspreisen.

Jacob Schildknecht (ZEW) weist darauf hin, dass insbesondere bei Diesel erhebliche kurzfristige Preisschwankungen die Interpretation erschweren. Deshalb lasse sich ein klarer Anstieg derzeit nicht belastbar quantifizieren, auch wenn Hinweise auf Betroffenheit bestehen.

Politische und wirtschaftliche Implikationen

Die 12‑Uhr‑Regel zielte darauf ab, rasche intratägliche Preissprünge zu begrenzen und Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten. Die Studie zeigt jedoch, dass eine Beschränkung, wie oft Preise erhöht werden dürfen, Händlern Spielraum lässt, Margen strukturierter zu gestalten — und das Preisniveau dadurch nicht zwangsläufig sinkt. Leona Jung (DICE) fasst zusammen: Das Maßnahmenpaket hat bisher nicht zu einer Senkung des Preisniveaus geführt.

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Die Auswertung stützt sich auf Preise der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTSK) und auf Großhandelspreise aus der ARA‑Region; Kernergebnis bleibt ein mittlerer Margenanstieg von rund 6 Cent pro Liter bei Superbenzin in den zwei Wochen nach Einführung der 12‑Uhr‑Regel.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.