Die UBS könnte durch die geplanten Regeln bis zu 22 Milliarden US‑Dollar zusätzliches Kapital benötigen — diese Zahl bestimmt die Debatte, seit der Bundesrat am 22. April 2026 sein Paket zur Verschärfung der Bankenregulierung vorgelegt hat. Zentral bleibt die Vorgabe, ausländische Beteiligungen des Stammhauses vollständig mit hartem Kernkapital zu unterlegen; bei der Anrechenbarkeit von aktivierter Software und bei Bewertungsregeln sieht der Bundesrat jedoch Verordnungsspielräume für Erleichterungen vor. SNB und Finma begrüssten die Vorlage. Die Botschaft geht nun ans Parlament; die Debatte beginnt im Mai 2026, ein Abschluss ist bis Ende 2026 geplant.

Was der Bundesrat vorschlägt

Am 22. April 2026 hat der Bundesrat ein Paket vorgelegt, das die Regeln für systemrelevante Banken in der Schweiz neu ordnen soll. Im Kern steht die klare Vorgabe, dass Beteiligungen im Ausland künftig vollständig mit hartem Kernkapital des Stammhauses unterlegt werden müssen. Der Schritt zielt auf die Beseitigung der sogenannten "Double Leverage"‑Schwäche: Verluste aus ausländischen Tochtergesellschaften sollen die Kapitalsituation des Schweizer Stammhauses nicht mehr aushöhlen.

Der Bundesrat trennt die Massnahmen in zwei Ebenen. Die Kapitalunterlegung der Auslandsbeteiligungen soll gesetzlich fixiert werden; Änderungen bei der Anrechenbarkeit immaterieller Vermögenswerte wie aktivierter Software sowie Anpassungen bei Bewertungsregeln sollen formell über Verordnungen geregelt werden.

Die Vorlage knüpft an ein früheres Massnahmenbündel an: Bereits 2024 hatte die Landesregierung ein Paket von 22 Massnahmen zur Stärkung des "Too big to fail"‑Regimes erarbeitet. Die neue Initiative ist damit Teil eines längerfristigen Versuchs, die Staatsrisiken im Bankensektor zu reduzieren.

Reaktionen von SNB und Finma

Die Schweizerische Nationalbank bezeichnete die parlamentarische Vorlage als wichtig für die Stabilität des Finanzsystems und betonte, die vollständige Unterlegung ausländischer Beteiligungen schliesse eine langjährige regulatorische Lücke. Die SNB sieht die Massnahme als verhältnismässig, weil sie gezielt ein spezifisches Risiko adressiert.

Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht begrüsste die Entwürfe und forderte die Politik zu einer sorgfältigen Güterabwägung auf: Es gelte, die Interessen der Aktionäre gegen jene der Steuerzahlenden abzuwägen. Die Finma hob zusätzlich hervor, dass flankierende Regeln zur Liquidität wichtig sind, um ein stabiles "Too big to fail"‑Regime sicherzustellen.

Wie die UBS die Pläne einschätzt

Das Management der UBS bezeichnete die angekündigten Regeln als belastend und verwies auf mögliche Folgen für Geschäftsmodell und Standort. Nach Unternehmensangaben oder internen Schätzungen könnte die vollständige Unterlegung ausländischer Einheiten zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf von bis zu 22 Milliarden US‑Dollar führen; zudem werden jährliche Mehrkosten von rund 1,7 Milliarden US‑Dollar diskutiert.

Im Markt ist auch die Frage präsent, ob eine dauerhaft geschwächte Wettbewerbsposition mittelfristig Standortentscheidungen nach sich ziehen könnte. Diese Unsicherheit beeinflusst derzeit Anleger und Konzernführung.

Zugeständnisse und Spielräume

Bei der konkreten Ausgestaltung zeigen sich erste Zugeständnisse des Bundesrats, die Aktionären Luft verschaffen könnten. Insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang immaterielle Vermögenswerte wie aktivierte Software oder latente Steuerguthaben zum harten Kernkapital angerechnet werden dürfen, ist offen.

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Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.