800 Millionen Franken Defizit jährlich drohen der IV bis 2030, laut Bundesamt für Sozialversicherungen.

"Ohne Gegenmassnahmen werde das jährliche Defizit der IV bis 2030 auf schätzungsweise 800 Millionen Franken anwachsen," sagte das Bundesamt für Sozialversicherungen. Diese Formulierung steht am Anfang der neuen IV- und AHV-Finanzperspektiven des BSV und fasst die fiskalische Kernfrage für das nächste Jahrzehnt zusammen.

"Die IV verzeichnete 25'200 Neurenten im Jahr 2025," teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen mit. Der starke Anstieg der Neurenten ist der unmittelbare Kostentreiber. Gemäss BSV tragen dabei vor allem psychische Erkrankungen zum Zuwachs bei. Zwei Altersgruppen stechen besonders hervor: 18- bis 24-Jährige und 60- bis 64-Jährige, bei denen die Zahl der Neurenten deutlich anstieg.

Warum die IV belastet ist

Die IV wies 2025 bereits ein Umlagedefizit von 209 Millionen Franken aus, meldet das BSV. Parallel dazu lag das Fondsvermögen der IV rund 17 Prozentpunkte unter der gesetzlich vorgegebenen Mindestgrenze von 50 Prozent einer Jahresausgabe. Diese Lücke reduziert den finanziellen Puffer, mit dem die Versicherung kurzfristige Belastungen abfedern könnte.

Das BSV verbindet den Trend mit langfristigen gesundheitlichen und strukturellen Faktoren. Psychische Erkrankungen sind ein wachsender Anteil der Leistungsfälle. Gleichzeitig mache der Wandel in der Arbeitswelt ältere Arbeitnehmende verwundbarer gegenüber Stellenverlust. Beides zusammen verschiebt die Belastungslast auf die Umlagefinanzierung der IV.

Die AHV unter Paralleldruck

Die AHV steht zugleich unter starkem Druck. Erstmals soll 2026 eine 13. Rente ausbezahlt werden, deren zusätzliche Kosten das BSV mit rund 4 Milliarden Franken beziffert.

Ohne zusätzliche Finanzierung vergrössert sich das jährliche Defizit der AHV nach BSV-Rechnung von derzeit 1,3 Milliarden auf rund 4,9 Milliarden Franken im Jahr 2035.

Das Volumen der AHV-Rentenempfänger liegt laut BSV bei über 2,6 Millionen Personen. BSV-Direktorin Doris Bianchi hat betont, dass die Reserven der AHV so gross sein sollten, dass notfalls die Renten eines ganzen Jahres ausgezahlt werden können. Ohne Zusatzfinanzierung drohe eine weitere Erosion dieser Reserven.

Als zentrales Finanzierungsinstrument schlägt das BSV eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. In den Berichten wird eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte diskutiert. Szenarien, die eine Einführung dieser Erhöhung per 2028 annehmen, zeigen deutlich geringere Defizite: Das AHV-Defizit würde nach BSV-Rechnung auf 1,2 Milliarden Franken im Jahr 2030 und auf 3,3 Milliarden Franken im Jahr 2035 sinken.

Politisch sind solche Massnahmen umstritten. Bianchi wies zudem darauf hin, dass eine reine Anhebung des Rentenalters derzeit auf starken Widerstand in der Bevölkerung stossen würde. Deshalb müsse eine Diskussion über schrittweise Anpassungen und Kombinationen von Massnahmen geführt werden.

Die Verteilungswirkungen sind unterschiedlich: Haushalte spüren Änderungen bei Steuern oder Beiträgen direkt und tragen das Risiko langfristiger Leistungskürzungen. Arbeitgeber müssten in Reformen eingebunden werden, weil längeres Arbeiten über 65 nur dann funktioniert, wenn es entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Das BSV betont die Notwendigkeit, Arbeitgeberperspektiven bei der Gestaltung von Anreizen und Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen.

Andere Sozialwerke zeigen derzeit keine vergleichbare Dramatik. Die Erwerbsersatzordnung und die Ergänzungsleistungen verzeichnen laut BSV keine dramatischen Änderungen in ihren Finanzperspektiven. Besonders die EO-Fonds liegen dem Bericht zufolge über dem gesetzlichen Mindestbestand.

Die Zahlen aus den BSV-Perspektiven verschieben die Debatte von punktuellen Anpassungen hin zu umfassenderen Reformüberlegungen. Es geht nicht nur um kurzfristige Bilanzkorrekturen, sondern um die Frage, wie Umlage- und Fondsmechanismen gegen strukturelle Belastungen widerstandsfähig gemacht werden können.

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Am 29. November entscheidet das Stimmvolk über die vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV. Dieses Datum bestimmt, ob die in den BSV-Szenarien angenommenen Entlastungen greifen und wie hoch die künftigen Defizite ausfallen. Ursprünglich berichtet von tagesanzeiger.ch.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.