Ein Ausdruck der neuen Verordnung lag neben dem Telefon eines Bankenkontrollteams in Bern, während FINMA-Mediensprecher die Veröffentlichung per Mitteilung bestätigten. Am 7. Juli 2026 veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht die Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser, LiqV-FINMA, die das bisherige Rundschreiben 2015/2 ersetzt und am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die Verordnung hebt vor allem technisch begründete Regeln auf Verordnungsebene und richtet sich an Banken und Wertpapierhäuser, mit besonderen Regeln für systemrelevante Institute und Erleichterungen für kleinere Institute. FINMA kündigte erläuterndes Material sowie technische Ausführungsbestimmungen an, die Meldeprozesse und Planungspflichten konkretisieren sollen.

Am Morgen des 7. Juli 2026 sassen Bankenkontrolleure in Bern an ihren Tischen, als die FINMA die LiqV-FINMA publizierte und die Medienmitteilung versandte. Die Aufsicht begründet die Rechtsüberführung mit der gesetzlichen Vorgabe zur Stufengerechtigkeit nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes: technisch begründete Regeln sollen auf rechtlich höherer Ebene geregelt werden. Der Schritt wurde bereits in der Anhörung breit unterstützt.

Was bleibt, was neu ist

In der Sache ändert die Verordnung für die Mehrheit der Institute wenig. Bestehende Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement bleiben erhalten, ebenso die Liquidity Coverage Ratio LCR, die Definition von High Quality Liquid Assets HQLA, Liquiditätsstresstests, Contingency Funding Plans und die Meldepflichten. Aber FINMA überführt diese technischen Vorgaben systematisch vom bisherigen Rundschreiben 2015/2 in die LiqV-FINMA.

Neu und substantiell sind detaillierte Vorgaben zur Liquiditäts- und Finanzierungsplanung. Institute müssen eine dokumentierte Planung vorhalten, die über einen mehrjährigen Horizont reicht und mit der strategischen Planung, der Kapitalplanung und den Budgetprozessen abgestimmt ist. Die Planung hat auszuweisen, wie das Institut regulatorische Vorgaben wie die Net Stable Funding Ratio NSFR erfüllen will, Stresstest-Szenarien bewältigt, Finanzierungsgrenzen einhält und innerhalb der internen Liquiditätsrisikotoleranzen bleibt. Und FINMA weist darauf hin, dass diese Anforderungen in der Anhörungsphase präzisiert und nun verankert wurden.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Informationspflichten in Krisensituationen. FINMA präzisiert Qualität, Form und Frequenz der Daten, die Banken bei sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Liquiditätsengpässen zu liefern haben. Nach Anpassungen auf Ebene der bundesrätlichen Liquiditätsverordnung legt FINMA die technischen Ausführungsbestimmungen fest, unter anderem, wann und wie systemrelevante Institute zu melden haben. Ziel ist laut FINMA eine bessere Koordination und eine höhere Datenqualität in Krisen.

Gleichzeitig nennt die Verordnung Ausnahmen und Erleichterungen für kleinere Banken und kontoführende Wertpapierhäuser. Damit setzt die LiqV-FINMA das Stufengerechtigkeitsprinzip um: grössere, systemrelevante Institute stehen unter engeren Pflichten, kleinere Institute profitieren von vereinfachten Regeln.

Die LiqV-FINMA ist Teil einer gesamthaften Modernisierung der Liquiditätsaufsicht, die nach Angaben des Finanzdepartements und der FINMA Lehren aus früheren Störfällen im Schweizer Bankensektor einarbeitet. Noch FINMA führt die nationale Liquiditätsarchitektur weiter, die auf 2013 zurückgeht und seither schrittweise LCR und NSFR implementiert hat.

Mit der Verordnung konsolidiert und präzisiert die Aufsicht diese Vorgaben.

FINMA veröffentlichte die Verordnung zusammen mit erläuterndem Material, dem Anhörungsbericht und den Stellungnahmen. Der Entwurf war vom 3. Juli 2025 bis zum 29. September 2025 in der Anhörung; die Überführung auf Verordnungsebene wurde mehrheitlich begrüsst. FINMA hat angekündigt, zu den neu eingeführten Punkten technische Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die Meldeprozesse und die Vorgaben zur Liquiditäts- und Finanzierungsplanung operativ festlegen.

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Die LiqV-FINMA tritt am 1. Januar 2027 in Kraft; gleichzeitig wird das Rundschreiben 2015/2 aufgehoben. Vor oder kurz nach diesem Datum will FINMA die angekündigten technischen Ausführungsbestimmungen und weiteren operativen Leitfäden publizieren. Ursprünglich berichtet von finma.ch.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.