Rund 24 Milliarden US-Dollar zusätzlichen Kapitalbedarf, so schätzen Medienberichte und die Gegenrechnung der UBS die Folgen der Änderung des Bankengesetzes. Was bedeutet das konkret für Ihre Ersparnisse, für die UBS und für die Stabilität des Finanzplatzes? Der Bundesrat hat die Vernehmlassung eröffnet: Auslandstöchter systemrelevanter Banken sollen schrittweise von heutiger teilweiser auf vollständige Eigenmittelunterlegung umgestellt werden, mit 65 Prozent zum Inkrafttreten, jährlichen Schritten von 5 Prozentpunkten bis 100 Prozent und einer Übergangsfrist von bis zu sieben Jahren. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter betonte, Ziel sei der Schutz der Steuerzahlenden; die Schweizerische Nationalbank und die FINMA begrüssten laut Berichten die Vorlage. Die parlamentarische Behandlung ist der nächste formale Meilenstein.

Sie fragen sich, was diese Vorlage praktisch für Ihre Ersparnisse, für die UBS und für die Stabilität des Finanzplatzes bedeutet. Die Botschaft des Bundesrats richtet sich genau auf die Frage, wie stark systemrelevante Institute ihre Auslandstöchter mit Eigenkapital ausstatten müssen, damit im Krisenfall weniger öffentliche Mittel nötig werden.

Was ändert sich konkret?

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Kernpunkt ist die vollständige Unterlegung der Auslandstöchter systemrelevanter Banken mit Eigenkapital anstelle der bisherigen teilweisen Regelung. Bei Inkrafttreten würde die Unterlegung 65 Prozent betragen, danach steigt sie jährlich um 5 Prozentpunkte auf 100 Prozent an. Der Bundesrat sieht eine Übergangsfrist vor, die er auf bis zu sieben Jahre ansetzt und die vom Fortgang der parlamentarischen Beratung abhängig gemacht werden soll.

Das Finanzdepartement schätzt die direkten Folgen für die grösste Schweizer Bank so ein, dass die UBS rund 23 Milliarden US-Dollar zusätzliches Kapital benötigen würde. Die UBS selbst legte in einer öffentlichen Gegenrechnung dar, dass der zusätzliche Kapitalbedarf bei rund 24 Milliarden US-Dollar liege. Beide Zahlen stammen aus derselben Vorlage und stehen nebeneinander als präzise Schätzwerte.

Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter begründete die Massnahme mit dem primären Ziel, Steuerzahlende zu schützen. Sie sagte, die Massnahme sei nötig, zielgerichtet und tragbar für die UBS, und diene dazu, Kollateralschäden zu vermeiden. Parallel dazu haben die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die vorgeschlagenen Massnahmen begrüsst, laut den Berichten von der Medienkonferenz, an der Vertreter der Finanzaufsicht teilnahmen.

Was bedeutet das für Kundinnen, Kunden und die UBS?

Für Privatkunden ändert sich am Grundprinzip nichts: Die Vorlage will das Risiko verringern, dass der Staat Banken stützen muss, und damit die Belastung der Steuerzahlenden senken.

Für Kontoinhabende ist das wichtige Signal, dass systemrelevante Institute eine grössere Kapitalbasis haben sollen, damit mögliche Krisen weniger stark auf öffentliche Kassen durchschlagen.

Inhaltlich getrennt von der Eigenmittelvorlage stehen Vorschläge zur Einlagensicherung. In einem früheren Vorschlag des Bundesrats war vorgesehen, den Einlegerschutz von 30'000 auf 100'000 Franken anzuheben und die Systemobergrenze, bei der Banken solidarisch einspringen müssen, von 4 auf 6 Milliarden Franken zu erhöhen. Diese Einlagenthemen wurden in den hier geprüften Quellen nicht durchgängig mit der aktuellen Vernehmlassung verknüpft. Die konkreten Zahlen zu 100'000 Franken und 6 Milliarden Franken stammen nur aus einem der geprüften Dokumente und sind als Einzelfund zu vermerken.

Die UBS selbst reagierte formell: Die Bank hat eine Stellungnahme zur Vernehmlassung veröffentlicht, die am 12. Januar 2026 abrufbar gemacht wurde. In diesen Unterlagen legte die UBS ergänzende Erläuterungen und Slides vor. In ihrer öffentlichen Gegenrechnung betonte die UBS, die Schweiz stelle im internationalen Vergleich mit diesen Vorgaben möglicherweise unverhältnismässig hohe Anforderungen, und sie wies auf mögliche Standortfolgen hin. Intern und öffentlich wurde darüber diskutiert, wie strengere Vorgaben die Wettbewerbsfähigkeit beeinflussen könnten; die UBS brachte als mögliches Szenario einen Wegzug aus der Schweiz ins Spiel, falls die Vorgaben zu belastend würden. Der Bundesrat liess sich davon nicht beeindrucken und hält an der Vorlage fest.

Die Haltung der Behörden ist klar: Der Bundesrat verzichtet auf eine allgemeine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen. Stattdessen setzt er auf eine gezielte Unterlegung der Auslandstöchter systemrelevanter Institute. Damit will er die spezifischen Risiken adressieren, die global tätige Banken in die Schweiz tragen könnten, ohne die gesamte Bankenlandschaft pauschal stärker zu belasten.

Für Anlegerinnen und Anleger, die Aktien oder Beteiligungen an systemrelevanten Instituten halten, bedeutet das: Prüfen Sie die öffentlichen Stellungnahmen. Die UBS hat ihre Argumente und Rechnungen offengelegt, das Finanzdepartement seine Einschätzung. Beide Dokumente sind Teil der Vernehmlassungsunterlagen, die Interessierte einsehen können.

Schliesslich signalisiert die Zustimmung von Schweizerischer Nationalbank und FINMA, dass die Aufsichtsbehörden die vorgeschlagene Richtung unterstützen. Das erhöht die Chance, dass die Vorlage in ihrer Kernlogik Bestand hat, auch wenn noch parlamentarische Änderungen möglich sind.

Praktischer Hinweis: Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber sollten ihre Einlagengrösse überprüfen und bei Bedarf konkrete Fragen an die eigene Bank richten. Banken informieren über den bestehenden Einlagenschutz und über die Modalitäten der Einlagensicherung. Wer genau wissen will, wie stark sein Geld geschützt ist, findet die relevanten Informationen in den Vernehmlassungsunterlagen des Bundesrats sowie in der Stellungnahme der UBS vom 12. Januar 2026.

Die Vorlage berührt mehrere Interessengruppen: Steuerzahlende, Kunden mit grossen Einlagen, Anlegerinnen und Anleger, die in Bankaktien investiert sind, sowie die Banken selbst. Alle diese Gruppen haben jetzt Gelegenheit, in der Vernehmlassung ihre Einwände oder Unterstützung geltend zu machen.

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Die Vernehmlassung ist eröffnet. Nächster formaler Schritt ist die parlamentarische Behandlung in der nächsten Gesetzgebungsperiode. Bis dahin können Betroffene die Vernehmlassungsunterlagen einsehen und bei Bedarf konkrete Fragen an ihre Bank richten.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.