Vierzig Hausdurchsuchungen in Nordrhein-Westfalen: Ermittler durchsuchten Wohnungen und Schliessfächer nach einer Anzeige der Deutschen Telekom wegen mutmasslicher Bestechung beim Glasfaserausbau. Zugleich sorgt Meta in den USA mit einer Tracking‑Software für Mitarbeitende für Datenschutzdebatten.

Razzien in Nordrhein-Westfalen

Die Polizei und Ermittler des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen durchsuchten am Mittwoch insgesamt 40 Wohnungen und liessen mehrere Schliessfächer öffnen. Auslöser war eine Strafanzeige der Deutschen Telekom nach einem internen Hinweis.

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 37‑jähriger Angestellter der Telekom Technik GmbH in Bonn. Den Ermittlern zufolge soll er wiederholt Aufträge für den Glasfaserausbau an eine Baufirma aus Duisburg vergeben haben, die ihm im Gegenzug offenbar rund drei Prozent der Auftragssumme gezahlt haben soll.

Die Telekom investiert stark in den Glasfaserausbau und beauftragt dafür regelmässig externe Bauunternehmen. Die neuen Hinweise führten dazu, dass die Konzernmutter Anzeige erstattete und die Behörden aktiv wurden.

Die Durchsuchungen dienen dazu, Beweismaterial zu sichern und mögliche Geldflüsse nachzuvollziehen. Behörden und Telekom halten sich mit weiteren Details zurück, solange die Ermittlungen laufen.

Welche Vorwürfe stehen im Raum?

Es wird wegen des Verdachts der Bestechung ermittelt. Konkret geht es darum, ob der beschuldigte Mitarbeiter bei der Vergabe von Aufträgen private Vorteile angenommen hat.

Die Angabe von etwa drei Prozent der Auftragssumme stammt aus der Anzeige beziehungsweise den Ermittlungsunterlagen. Solche Quoten sind in Korruptionsverfahren häufiger ein Hinweis darauf, wie verdeckte Zahlungen organisiert werden können.

Die Telekom betonte intern, dass Hinweise aus dem Unternehmen heraus zur Anzeige führten. Ob es zu Anklagen kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Auswertung der gesicherten Unterlagen und Beweismittel.

Meta beginnt, Mitarbeitende‑Daten für KI‑Training zu sammeln

Parallel zu den Ermittlungen in Deutschland sorgt ein anderes Thema in der Tech‑Branche für Diskussionen: Meta Platforms hat in den USA eine Tracking‑Software auf Arbeitsrechnern eingeführt. Die Software zeichnet Mausbewegungen, Klicks und Tastenanschläge auf und fertigt vereinzelt Bildschirmfotos an.

Meta erklärt, die gesammelten Daten dienten nicht der Leistungsbeurteilung einzelner Personen, sondern dem Training von KI‑Modellen, um sogenannte KI‑Agenten zu entwickeln, die Arbeitsaufgaben autonom erledigen können. Die Initiative läuft unter dem Namen "Model Capability Initiative" und richtet sich auf arbeitsbezogene Programme und Websites.

Rechtlich sieht Meta das Vorgehen in den USA als zulässig an. In der Europäischen Union würde eine solche Erfassung personenbezogener Eingabedaten vermutlich durch die Datenschutz‑Grundverordnung eingeschränkt, da sie sehr detaillierte Verhaltensspuren einzelner Personen hinterlässt.

Warum das relevant ist: Die Fälle stehen für zwei aktuelle Spannungsfelder: Beim Glasfaserausbau erhöhen hohe Auftragsvolumina und die häufige Vergabe an externe Firmen das Korruptionsrisiko, wie die Telekom‑Investitionen nahelegen. Gleichzeitig zeigt Metas Vorgehen, wie unterschiedlich US‑Praxis und EU‑Datenschutz die Grenze beim Mitarbeitenden‑Tracking ziehen — in der EU wäre eine solche Erfassung wegen der Datenschutz‑Grundverordnung wohl eingeschränkt.

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Die Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen laufen weiter: Die Staatsanwaltschaft wird nach Auswertung der gesicherten Unterlagen entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Metas Tracking‑Initiative hat in den USA eine Debatte über Mitarbeitendendatenerfassung ausgelöst; in der EU dürfte die Datenschutz‑Grundverordnung solche Methoden einschränken.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.