„In meiner Branche nennen wir das auch das I-Wort“, sagte Tom Brägelmann, Insolvenzanwalt und Restrukturierungsexperte. In den vergangenen Wochen haben sich in Mitteleuropa mehrere prominente Insolvenzfälle überlappt: die neue Anklage im Signa-Komplex wegen eines mutmasslichen Schadens von 5 Millionen Euro und die Insolvenzanmeldung der Paul Köster GmbH mit rund 320 Beschäftigten. In einem Fall stehen strafrechtliche Vorwürfe im Zentrum, in einem anderen setzen Firmen und Gerichte auf Eigenverwaltung und Sachwalter, um Betrieb und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Mischung aus Strafverfahren, Industriepleiten und Mittelstandsproblemen spiegelt tieferliegende strukturelle Spannungen wider.

„Die Eigenverwaltung solle helfen, das Unternehmen an veränderte Marktbedingungen anzupassen und langfristig neu aufzustellen“, sagte Christopher Köster, Geschäftsführer der Paul Köster GmbH.

Strafverfahren im Signa-Komplex

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht Innsbruck eine Anklage im Signa-Komplex eingereicht. Die WKStA wirft dem Beschuldigten schweren Betrug und die Schädigung von Gläubigern vor, konkret die mutmassliche Schädigung einer Privatstiftung um 5 Millionen Euro im Zusammenhang mit einer Garantieerklärung. Hinzu kommt laut Anklageschrift das vorsätzliche Verschweigen eines Jagdgewehrs mit einem angegebenen Wert von 80'000 Euro im Insolvenzverfahren eines Einzelunternehmers.

Der Beschuldigte sitzt nach Angaben der Anklage seit etwa 18 Monaten in Untersuchungshaft. Frühere Urteile im Umfeld von Signa liegen bereits vor. Die jüngste Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

Parallel dazu meldete die Paul Köster GmbH in Deutschland ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an. Das Amtsgericht Arnsberg bestellte Rechtsanwalt Marco Kuhlmann zum Sachwalter. Das Familienunternehmen, 1907 gegründet, beschäftigt nach Unternehmensangaben rund 320 Mitarbeiter und fertigt Sondermaschinen, unter anderem für die Automobilbranche. Als Ursachen nennt die Geschäftsführung deutlich geringere Auftragseingänge aus der Autobranche, steigenden Preisdruck, höhere Kosten und die Insolvenz mehrerer langjähriger Kunden.

Der Betrieb laufe weiter, betont die Geschäftsführung. Kundenaufträge und Serviceleistungen sollen fortgeführt werden. Die Gehälter sind laut dem Unternehmen für drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Die Wahl der Eigenverwaltung signalisiert das Ziel, das Unternehmen umzustrukturieren und Arbeitsplätze zu erhalten, gleichzeitig bleibt ein Sachwalter als unabhängige Aufsicht installiert.

Zur selben Zeit meldete ein Unternehmen aus der Agrartechnik Insolvenz an. Nach Angaben des zuständigen Insolvenzgerichts wurde ein Sachwalter bestellt; das betroffene Unternehmen nannte personelle Kontinuität als einen der Gründe, die eine Sanierung ermöglichen sollen.

In der Summe zeigen diese Fälle drei parallel laufende Fallgruppen. Erstens, strafrechtliche Verfahren gegen Geschäftsleiter in grossen Immobilien- und Handelskonglomeraten, wie der Signa-Komplex. Zweitens, klassische Produktions- und Zuliefererinsolvenzen in der Industrie, ausgelöst durch Nachfragerückgänge und Kostensteigerungen. Drittens, kleinere bis mittlere Firmen in der Agrartechnik und im Maschinenbau, die Liquiditätsengpässe und Auftragsrückgänge nicht mehr kompensieren können.

Der Insolvenzanwalt Tom Brägelmann ordnet die aktuelle Welle in einen weiteren Kontext ein. Er verweist auf strukturelle Probleme wie Nachfolgeengpässe im Mittelstand und globalen Wettbewerbsdruck. Zudem, so Brägelmann, habe eine Serie nachgeholter Insolvenzen eingesetzt, die während der Corona-Pandemie durch staatliche Hilfen und zeitweise Aussetzungen von Insolvenzantragspflichten verzögert worden seien. Diese zeitliche Verschiebung ermögliche nun eine grössere Konzentration von Fällen.

Brägelmann unterscheidet Firmen mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen und grundsätzlicher Sanierungsfähigkeit von solchen, die ökonomisch abgewickelt werden müssten. Er hebt auch eine psychologische Dimension hervor: Insolvenznachrichten führten bei Lieferanten und Kunden oft zu Rückzug, Vorkasseforderungen oder Aussetzung von Lieferungen. Diese Reaktionen verschärften die Krise vieler Unternehmen und könnten ansonsten sanierungsfähige Betriebe in die Abwicklung treiben.

Rechtlich und organisatorisch manifestieren sich die Unterschiede in zwei Linien. In Grosskomplexen sind strafrechtliche Verfolgung und Schadenersatzforderungen zentral, das Verfahren zielt auf Verantwortliche und Vermögensabschöpfung.

Bei produzierenden Betrieben ist die Eigenverwaltung ein Mittel, Betrieb und Service möglichst intakt zu halten, Löhne kurzfristig via Insolvenzgeld zu sichern und Restrukturierungsspielräume zu schaffen. In beiden Fällen übernehmen Gerichte und bestellte Sachwalter die Koordination zwischen Betriebsfortführung und Gläubigerinteressen.

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Die nächsten belastbaren Indikatoren sind die anstehenden Gerichtstermine der WKStA im Signa-Verfahren und die Verwalterberichte zur Paul Köster GmbH.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.