In Deutschland nimmt die Diskussion um Deepfakes, also täuschend echt manipulierte Medien, Fahrt auf. Die jüngsten Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen haben gezeigt, wie komplex die Rechtslage rund um digitale Gewalt ist – und wie dringend ein eigener Straftatbestand nötig erscheint.

Was sind Deepfakes und warum sorgen sie für Aufsehen?

Deepfakes sind mithilfe künstlicher Intelligenz erstellte oder manipulierte Fotos, Videos oder Audiodateien, die täuschend echt wirken. Dabei werden etwa Gesichter in fremde Videos eingefügt, Stimmen imitiert oder komplett neue Szenen erschaffen, die nie stattgefunden haben. Deepfake-Technologie ist mittlerweile weit verbreitet und leicht zugänglich, sodass fast jeder davon betroffen sein könnte.

Deepfakes werden zwar auch harmlos in Filmen oder Satire genutzt, doch oft dienen sie dazu, Menschen zu täuschen, zu belästigen oder zu schaden. Besonders stark diskutiert werden pornografische Deepfakes, bei denen Gesichter realer Menschen ohne deren Einwilligung in sexuelle Inhalte montiert werden. Studien belegen, dass überwiegend Frauen betroffen sind.

Der Fall Fernandes–Ulmen: Ein Brennglas auf digitale Gewalt

Der Fall zwischen Collien Fernandes und Christian Ulmen hat das Thema „digitale Gewalt“ neu entfacht. Fernandes wirft Ulmen vor, über Jahre hinweg auf Plattformen wie LinkedIn falsche Profile in ihrem Namen betrieben und damit hunderte Männer kontaktiert zu haben. Unter anderem sollen Nacktbilder und Sexvideos verschickt worden sein, die Frauen zeigen, die ihr zum Verwechseln ähnlich sehen.

Darüber hinaus soll es auch um gefälschte Telefonate mit verfremdeter Stimme gegangen sein. Besonders erschreckend: Eine erotische Geschichte, die Ulmen angeblich verbreitet haben soll, beschreibt eine Gruppenvergewaltigung der Schauspielerin.

Fernandes erfuhr von der Identitätsfälschung erst, als ein Produzent sie auf eine vermeintliche Konversation ansprach.

Ulmens Seite bestreitet die Vorwürfe und kündigt rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an. Dennoch hat der Fall deutlich gemacht, dass die bestehenden Gesetze für derartige digitale Gewalt oft schwer durchzusetzen sind.

Die aktuelle Rechtslage: Vieles ist schon strafbar – aber nicht alles

Einen eigenen Straftatbestand für Deepfakes gibt es in Deutschland bislang nicht. Trotzdem greifen verschiedene bestehende Gesetze, je nach Einzelfall. Dazu zählt das Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz), das die Verbreitung von Bildern oder Videos ohne Einwilligung verbietet. Auch Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 185 ff. Strafgesetzbuch) können zur Anwendung kommen, wenn Deepfakes dazu genutzt werden, jemanden zu schädigen.

Außerdem kann Nachstellung (Stalking, § 238 StGB) greifen, wenn etwa Fake-Profile zur wiederholten Belästigung benutzt werden. Der besonders geschützte Bereich des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) ist allerdings juristisch umstritten, wenn es um rein KI-generierte Inhalte geht.

In der Praxis haben Betroffene oft Probleme, wenn Deepfakes anonym veröffentlicht werden, weil sie kaum dagegen vorgehen können. Plattformbetreiber sitzen häufig außerhalb des europäischen Rechtsraums, was die Rechtsdurchsetzung erschwert. Zudem müssen Betroffene in der Nachweispflicht belegen, dass es sich um eine Fälschung handelt, was technisch oft komplex ist.

Gesetzeslücken und politische Reaktionen

Der Fall Fernandes hat eine Debatte über eine mögliche Strafbarkeitslücke bei pornografischen Deepfakes entfacht. Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“ an, das die bestehenden Lücken schließen soll. Doch wie genau ein solches Gesetz aussehen muss, ist noch offen.

Das Land Bayern hat 2024 einen Vorschlag für einen neuen Paragrafen 201b im Strafgesetzbuch eingebracht, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen unter Strafe stellen soll. Dieser würde sich an den Regelungen zu Bildaufnahmen orientieren und mit Freiheits- oder Geldstrafe belegt werden.

Gleichzeitig wird diskutiert, ob KI-Anbieter und Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen werden müssen. Die aktuelle Rechtslage bietet kaum wirksamen Schutz, wenn Täter und Betreiber im Ausland agieren. Die Praxis zeigt, dass viele Ansprüche auf Entfernung oder Unterlassung nicht durchsetzbar sind.

Der technische Fortschritt macht es immer leichter, täuschend echte Deepfakes zu erstellen. But die Leistungsfähigkeit öffentlich zugänglicher KI-Modelle steigt rasant, und mit Plattformen wie X (ehemals Twitter) verbreiten sich solche Inhalte schnell und global.

Das Recht kommt nicht hinterher, was Betroffene vor große Probleme stellt. Während Betrugsfälle mit KI-Werkzeugen bereits strafrechtlich verfolgt werden können, bleibt der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte bei digitalen Fälschungen unzureichend.

Related Articles

In Deutschland ist die Rechtslage zu Deepfakes ein Flickenteppich: Viele Fälle sind abgedeckt, doch es gibt auch große Lücken. Politische Initiativen zeichnen sich ab, doch wie schnell und wirksam neue Strafbestände eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Bis dahin steht die Gesellschaft vor der Herausforderung, mit einer Technologie umzugehen, die Bilder und Stimmen verfälscht – und Menschen damit massiv schaden kann.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.