Ein Münchner Gericht hat ein Verfahren zum Werbeverbot für Telemedizin ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Im Zentrum steht die Frage, ob Deutschland Werbung für Online-Diagnosen verbieten darf, die von Ärzten in anderen EU-Ländern ausgestellt werden – eine Praxis, die zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Telemedizin zwischen Innovation und Regulierung

Immer mehr Menschen nutzen das Internet für medizinische Versorgung. Immer mehr Patienten nutzen digitale Angebote, um Diagnosen zu erhalten oder Medikamente zu bestellen. Besonders gefragt sind Lösungen für sensible Themen wie Erektionsstörungen, Haarausfall oder Hautprobleme. Die Behandlungen erfolgen häufig ohne direkten Arztkontakt – stattdessen füllen Nutzer umfangreiche Online-Fragebögen aus, auf deren Basis Ärzte aus anderen EU-Ländern Diagnosen stellen und Rezepte ausstellen. Die Medikamente werden dann per Versandapotheke zugestellt.

Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind streng. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet grundsätzlich Werbung für Fernbehandlungen, sofern kein persönlicher Arztkontakt besteht und diese nicht den anerkannten fachlichen Standards entsprechen. Das Ziel dahinter: den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu wahren und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Der Streitfall Wellster Healthtech

Der Rechtsstreit dreht sich um das Münchner Unternehmen Wellster Healthtech, das mehrere Gesundheitsplattformen betreibt. Patienten können dort medizinische Fragebögen ausfüllen, die an Ärzte in Irland weitergeleitet werden. Diese erstellen auf Basis der Angaben Diagnosen und verschreiben bei Bedarf Medikamente – ganz ohne direkten Kontakt mit dem Patienten.

Ein Zusammenschluss von Ärztekammern und Kliniken, organisiert im Verband Sozialer Wettbewerb, hält das Angebot für unzulässig. Es verstoße gegen § 9 HWG, da keine persönliche Arzt-Patienten-Beziehung bestehe und die Behandlung damit nicht den deutschen medizinischen Standards entspreche.

Vor allem bei Krankheitsbildern wie Erektionsstörungen sei ein persönliches Gespräch aus medizinischer Sicht unerlässlich, um psychische Ursachen oder begleitende Therapien zu erkennen.

Die Gerichtsentscheidungen und der EuGH

Das Landgericht München hatte zunächst die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hingegen gab der Klage im April 2024 statt und stufte die Werbung als unzulässig ein.

Die Richter argumentierten, dass die Behandlung ohne persönlichen Kontakt nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspreche – unabhängig davon, ob die irischen Ärzte nach ihrem heimischen Recht legal agierten.

Wellster legte Revision ein, was dazu führte, dass der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren aussetzte und den EuGH anrief. Im Fokus steht die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union, die Unternehmen erlaubt, ihre Leistungen grenzüberschreitend anzubieten. Der BGH sieht darin einen möglichen Konflikt mit dem deutschen Werbeverbot für Telemedizin.

Gesundheitsschutz versus europäische Dienstleistungsfreiheit

Der EuGH soll nun klären, ob das deutsche Werbeverbot für Fernbehandlungen, die ausschließlich auf Online-Fragebögen basieren, mit den EU-Regeln vereinbar ist. Die zentrale Frage lautet: Darf ein Mitgliedstaat solche Werbung verbieten, wenn die Behandlung von Ärzten eines anderen EU-Landes legal erbracht wird?

Der BGH hat bereits angedeutet, dass die Schranken für die Dienstleistungsfreiheit durch den Gesundheitsschutz gerechtfertigt sein könnten. Allerdings sei zu prüfen, ob diese Einschränkungen verhältnismässig sind angesichts der Chancen, die Telemedizin für Patienten bietet – gerade in Zeiten, in denen digitale Gesundheitsangebote immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Auf der anderen Seite steht die Sorge, dass eine reine Online-Diagnose ohne persönlichen Kontakt medizinische Risiken bergen kann. Psychische Ursachen etwa könnten bei sensiblen Beschwerden unerkannt bleiben. Auch die Qualitätssicherung und die Einhaltung fachlicher Standards sind umstritten.

Die Bedeutung des Urteils für den europäischen Gesundheitsmarkt

Das EuGH-Urteil wird die Telemedizin in Europa stark beeinflussen. Einerseits könnte sie den digitalen Gesundheitsmarkt öffnen und die grenzüberschreitende Nutzung von Online-Diagnosen und -Behandlungen erleichtern. Andererseits könnte sie auch die Rolle nationaler Regulierungen stärken, die den Schutz der Patienten als oberstes Ziel sehen.

Dieser Fall zeigt, wie schwierig es ist, Technik, Wirtschaft und Gesundheitsschutz unter einen Hut zu bringen. Für Unternehmen wie Wellster steht viel auf dem Spiel – ebenso wie für die zahlreichen Patienten, die zunehmend digitale Gesundheitsdienstleistungen nutzen.

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In den nächsten Monaten entscheidet der EuGH, wie frei der digitale Gesundheitsmarkt in der EU sein darf. Die Urteilsverkündung dürfte weitreichende Folgen für Telemedizinanbieter und die Regulierung grenzüberschreitender Gesundheitsleistungen haben.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.